31.01.2018 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 12.GE.52 ?Gewerbepark Brinckm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Präsident informiert, dass ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V nicht angezeigt und auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen wurde.

 

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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes vorgebrachten Anregungen von  Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.GE.52 "Gewerbepark Brinckmansdorf"

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text  (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Anlagen:
Abwägungsergebnis,
Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12.GE.52 für den Gewerbepark Brinckmansdorf, Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage