23.01.2018 - 4.1 May-Britt Krüger (für den Ortsbeirat Stadtmitte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.01.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum E 31 (Kantine) - Haus des Bauens und der Umwelt
- Ort:
- Holbeinplatz 14, 18069 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Herzog erläutert den Antrag des Ortsbeirates und legt die Gründe seines Entstehens dar. Er führt aus, dass der Bau des Parkhauses grundsätzlich begrüsst wird, aber die Anforderungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates unbedingt eingehalten werden sollten (angemessene Gestaltung des Parkhauses, Einhaltung der im B-Plan festgesetzten max. Gebäudehöhen, Minimierung der Belastungen durch Schall, Abgase, Autoscheinwerfer der angrenzenden Bewohner). Er unterstreicht noch einmal, dass eine harmonische Einfügung in das Stadtbild und die freie Sicht auf die Altstadt unbedingt realisiert werden müssen.
Herr Urban als Vertreter der Wiro führt dazu aus, dass die Anregungen des Gestaltungsbeirates aufgegriffen und 5 Architekturbüros beauftragt wurden, Gestaltungsvorschläge für die Fassade zu erarbeiten. Die Vergrößerung des Parkhauses ist der Wirtschaftlichkeit geschuldet. Ein Tieferlegen der untersten Ebene ist nicht realisierbar.
Herr Giesen verweist bzgl. der Überschreitung der festgesetzten max. Gebäudehöhen auf die Stellungnahme der Verwaltung.
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Konzeption und das Erscheinungsbild des geplanten Parkhauses Küterbruch im Sinne der Empfehlungen des Planungs- und Gestaltungsbeirates verbessert werden können. Dabei sollen insbesondere berücksichtigt werden:
1. eine dem städtebaulich sensiblen Ort angemessene Gestaltung des Parkhauses,
2. die Einhaltung der im B-Plan festgesetzten maximalen Gebäudehöhen,
3. die Minimierung der Belastung durch Schall, Abgase und Scheinwerfer
für die angrenzende Kindertagesstätte und die benachbarte Wohnbebauung.