23.01.2018 - 6.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Glagow, Fa. Liebherr erläutert kurz das Bauvorhaben und die Lage auf dem Betriebsgelände.

  • Die neue Schienenfahranlage ist Voraussetzung für die Einordnung eines schienen- gebundene Portalkranes.
  • nde Max. 215 m
  • Breite 34 m
  • Spurbreite 30 m
  • Der Kranausleger wird 164 m sein bei einer Höhe von ca. 107 m.
  • Bei diesen Ausmaßen muss Gründung entsprechend tiefgründig und stabil ausfallen.

 

 

Herr Jäger: der Bauausschuss empfiehlt Zustimmung

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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Antrag nach § 16 BImSchG: Errichtung und Betrieb eines Portalkranes und Erweiterung der Schienenfahranlage, hier: Baugenehmigungsverfahren für die Erweiterung der Schienenfahranlage", Rostock, Liebherrstr. 1, Az.: 02810-17 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage