16.11.2017 - 4.2 Entscheidung zu außerplanmäßigen Aufwendungen u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Horn, Mitarbeiter im Büro des Oberbürgermeisters, führt in die Beschlussvorlage ein. Die Durchführung einer Bundesgartenschau in Rostock könne durchaus ein Werkzeug sein die Stadtentwicklung voran zu treiben. Im Vorfeld einer Bewerbung sei jedoch eine umfangreiche Machbarkeitsstudie erforderlich. Mit der aktuell vorliegenden Beschlussvorlage werde nur die vorbereitende Studie in Auftrag gegeben. Ob die Hansestadt Rostock sich um eine Austragung bewerbe, sei durch die Bürgerschaft erst im Nachgang gesondert zu entscheiden. 

 

Herr Horn informiert, dass am 27. November eine Auftaktveranstaltung mit Politik und Verwaltung stattfinden werde, in welcher gemeinsam Frage- und Zielstellungen in Vorbereitung der Machbarkeitsstudie erarbeitet werden sollen.

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung, bestätigt auf Nachfrage, dass es keine haushaltsrechtlichen Bedenken gäbe, die Machbarkeitsstudie zu beauftragen, bevor die Entscheidung in der Hauptsache getroffen werde. Es handele sich hierbei um übliches Verwaltungsverfahren im Vorfeld umfangreiche Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen zu lassen.

Zudem seien die Ergebnisse der Studie, auch unabhängig von einer möglicherweise folgenden Bewerbung, für die Stadtplanung und -entwicklung der Hansestadt Rostock nützlich. Insofern könne diese unabhängig von dem Ergebnis auch als weitere Planungsgrundlage dienen.

 

Herr Flachsmeyer informiert zu vier Änderungsanträgen, welche seine Fraktion zu der Vorlage stellen wird.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zu Leistungen außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen im Teil­haushalt 03 Büro des Oberbürgermeister Produkt 11101 Grundsatz/Protokoll auf dem Produktsachkonto 11101.56290074/76290074 -Sonstige Aufwendungen und Auszahlungen

für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Bundesgartenschau für die Erstellung einer vorbereitenden Machbarkeitsstudie und zur Erstellung der Bewerbungsunterlagen in Höhe von 250.000 EUR wird erteilt.

 

Die Deckung erfolgt durch:

 

Mehrerträge und -einzahlungen auf dem Produktsachkonto 61101.40131000/61131000

Gewebesteuer nach Ertrag/ Gewerbesteuerzahlungen lfd. Jahr

in Höhe von 250.000 EUR.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt