21.11.2017 - 5 Beschlussvorlagen

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Wortprotokoll

 

Der Leiter des Amtes für Schule und Sport, Herr Meyer, erläutert den Zusammenhang der vorliegenden 3 Beschlussvorlagen:

 

Die Grundlage bildet eine aktuelle Schulgesetzänderung.

Eine kostenlose Schülerbeförderung war bis dahin Aufgabe der Landkreise. Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen auch die kreisfreien Städte Möglichkeiten zur kostenlosen Schülerbeförderung schaffen. Schuleinzugsbereiche sind zu bilden. Gesamtterritoriale Schuleinzugsbereiche sind unzulässig und sollen auf kleinräumige Einzugsbereiche umgestellt werden. Somit muss die 2015 erstellte Schuleinzugsbereichssatzung aufgehoben werden.

 

Eine neue Satzung mit 2 großen Schuleinzugsbereichen wurde erarbeitet.

Hier wurde u.a. die Entfernung geregelt, bei deren Überschreitung Wegekosten durch die Stadt übernommen werden. (Kl.1-4 über 2 Kilometer Schulweg, Kl. 5-12 über 4 Kilometer Schulweg und Berufsschulen über 6 Kilometer Schulweg)

Voraussetzung ist die Nutzung einer Schule innerhalb des Schuleinzugsbereiches.

Ausnahmen gibt es bei Schulen mit einmaligen Charakter (z.Bsp. Musik-und Sportgymnasien).

Diese können auch über den Schuleinzugsbereich hinaus genutzt werden.

Eine Finanzierung des Schülertickets durch die HRO soll unter den o.g. Bedingungen möglich sein.

(Hinweis: ein sicherer Schulweg muss nicht automatisch der kürzeste Schulweg sein.)

 

Fragen der OBR-Mitglieder:
 

Wird die Schülerbeförderung bundesweit so geregelt?

Wie viel Kinder würden in den Genuss derrderung kommen?

Bekommen Kinder, die aus dem Landkreis in die Stadt zur Schule fahren, eine Förderung durch die HRO?

 

Herr Meyer:
 

Bildung ist Landesrecht.

Ca. 20 % der Schulkinder könnten eine Finanzierung des Schülertickets in Anspruch nehmen.

Kinder, die nicht in ihrem Schuleinzugsbereich zur Schule gehen und im Landkreis wohnen, haben keine Möglichkeit auf Kostenübernahme.

Gibt es im Landkreis eine bestimmte Schulart nicht, werden die Schülerbeförderungskosten vom Land übernommen.

Hinweise zu fehlenden „Wartehäuschen“ durch Herrn Grotkopp nimmt Herr Meyer mit.