07.11.2017 - 5.1.6 Beschluss über die öffentliche Auslegung des Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Dieser Tagesordnungspunkt wird in Einheit mit dem Tagesordnungspunkt 6.3 vorgestellt.

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage und erklärt, dass der Ortsbeirat Biestow zugestimmt hat und der Ortsbeirat Gartenstadt nicht. Er legt die Gründe für die Ablehnung des Ortsbeirats Gartenstadt dar und entkräftet sie. Herr Müller zeigt noch einmal die Inhalte des B-Planes auf und geht dabei besonders auf die straßenverkehrliche Anbindung, die Grünstruktur, die Regenwasserableitung und die Brachfläche der ehemaligen Hofstelle "Schütt'scher Hof" ein.

Momentan gibt es bzgl. der ÖPNV-Erschließung Verhandlungen mit REBUS, da für die RSAG die Bereitstellung einer neuen Buslinie nicht rentabel ist.

 

Herr Horn informiert in diesem Zusammenhang die Bauausschussmitglieder über die Entstehung der Streckenführung der Zufahrtsstraße zum Wohngebiet "Kiefernweg". Er erläutert die Informationsvorlage und beantwortet Fragen der Mitglieder u.a. zum Zeitplan, zum Unterschied zur Erschließung der Satower Straße und zum ÖPNV.

 

Zur Sitzung am 23.01.2018 bitten die Bauausschussmitglieder das Amt für Verkehrsanlagen und die RSAG um einen Sachstand zum Ausbau der Satower Straße und eine Stellungnahme zu Varianten/Möglichkeiten bzgl. einer "Tangente".

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Beschluss:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“, begrenzt:

im Norden:durch die Satower Straße und in Teilen durch die Südgrenze der Kleingartenanlage (KGA) „Satower Straße“,

im Westen:durch den Kiefernweg, die westliche Stadtgrenze der Hansestadt Rostock und im Norden durch Teile der KGA „Satower Straße“,

im Osten:durch die Westgrenze der KGA „Rostocker Greif“, deren Verlängerung nach Süden, und im Norden durch Teilflächen der Kleingartenanlage „Satower Straße“,

im Süden:durch die freie Feldflur südlich der Streusiedlung Biestow Ausbau,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), beide Anlage 1, und der Entwurf der Begründung dazu, Anlage 2, werden in der vorliegenden Form gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage