08.11.2017 - 9.11 Verhandlungen mit einer Arbeitsgemeinschaft von...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Als Ergebnis einer umfangreichen Diskussion bringt Herr Peters (für die CDU-Fraktion) einen neuen Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3167-04 (ÄA) ein.

 

 

Nach weiteren Wortmeldungen unterbricht der Präsident die Sitzung von 19.55 bis 20.00 Uhr zwecks kurzer Beratung der Fraktionen.

 

Danach zieht Frau Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.) den Änderungsantrag Nr. 2017/BV/3167-03 (ÄA) mit Befürwortung des Änderungsantrages Nr. 2017/BV/3167-04 (ÄA) zurück und regt dazu an, dass die Fraktionen der Verwaltung ihre Hinweise für den der Bürgerschaft eigenständig vorzulegenden städtebaulichen Vertrag zukommen lassen.

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/BV/3167-01 (ÄA),
2. Nr. 2017/BV/3167-02 (ÄA),
3. Nr. 2017/BV/3167-04 (ÄA).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verhandlungen mit der aus den Wohnungsgenossenschaften Marienehe e.G., Baugenossenschaft Neptun e.G., Rostock-Süd e.G., Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. und Schifffahrt-Hafen Rostock e.G. bestehenden Arbeitsgemeinschaft sowohl zur zügigen Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 „ Wohn- und Sondergebiet am Südring“ mit dem Ziel, in kürzester Zeit Wohnraum zu errichten, zu führen, als auch zum Ankauf der dafür benötigten Flächen durch die Wohnungs­unternehmen auf Ausschreibung zu verzichten.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/3167:

 

Die Rostocker Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Verhandlungen mit der aus den Wohnungsgenossenschaften Marienehe e.G., Baugenossenschaft Neptun e.G., Rostock-Süd e.G., Neue Rostocker Wohnungsgenossenschaft e.G. und Schifffahrt-Hafen Rostock e.G. bestehenden Arbeitsgemeinschaft sowohl zur zügigen Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 09.W.192 „ Wohn- und Sondergebiet am Südring“ mit dem Ziel, in kürzester Zeit Wohnraum zu errichten, zu führen, als auch zum Ankauf der dafür benötigten Flächen durch die Wohnungs­unternehmen auf Ausschreibung zu verzichten.

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerschaft von den Vorhabenträgern über die notwendige Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes hinaus über wesentliche Verfahrensschritte informiert wird.

 

Verhandlungsgegenstand soll auch das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung sein.
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag, der der Beschlussvorlage angefügt ist, am Ende der angestrebten Verhandlungen als eigenständige Beschlussvorlage der Bürgerschaft zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Anlage:

 

Entwurf Städtebaulicher Rahmenvertrag  →

Endfassung soll der Bürgerschaft
als eigenständige Beschlussvorlage
zur Abstimmung vorgelegt werden

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage