01.11.2017 - 5.2 Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für das B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) informiert anhand des B-Planentwurfes das wesentliche Planungsziel, welches die Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung eines kleinen Wohngebietes beinhaltet. Es wird die Fortführung der umgebenden Bebauungsart - Villenbebauung in lockerer Bauweise - festgesetzt. Die Wohnbebauung soll bis 3-geschossig mit einer Stichstraße erfolgen. 90 - 130 Wohneinheiten können auf einer Fläche von ca. 2 ha entstehen.

Herr Massenthe (OBR-Vorsitzender von Gehlsdorf) begrüßt die Planung mit großzügiger Bebauung und viel Grün.

Das Nachbargebiet hat mit dem Oberflächenwasser zu kämpfen. Auf Nachfrage, ob die neue Bebauung dies noch verstärken würde, wird verneint. Die Topographie wurde bei der Planung berücksichtigt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.Für das Gebiet, begrenzt

im Nordosten:durch den Entwässerungsgraben 13/1,

im Südosten:durch die Bebauung an der Gehlsheimer Straße,

im Südwesten:durch die Bebauung an der Drostenstraße und

im Nordwesten: durch die nordwestlichen Grenzen der Flurstücke                                           185/8 und 185/9 bis zur Höhe der Hausnummer 17                                                         Drostenstraße (Flurstücke 199/1 und 199/2),

 

soll der Bebauungsplan Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht"  aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Wiedernutzbarmachung und städtebauliche Neuordnung eines städtebaulichen Missstandes durch die Entwicklung zu einem Wohngebiet, das gleichzeitig zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs beiträgt.

Da der Bebauungsplan der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und der Innenentwicklung dient, kommt das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Anwendung.

 

2.Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15.WA.70 für das Wohngebiet „Eulenflucht", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) mit den örtlichen Bauvorschriften (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2017/BV/3095:

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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