18.10.2017 - 10 Widerspruch zum Antrag 2017/AN/3135 - "Veräußer...

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Wortprotokoll

Zwischen den Mitgliedern des Ortsbeirates findet eine rege Diskussion über den Nutzen eines Widerspruches statt.

 

-          Es handelt sich nicht um einen Widerspruch gegen die Wohnbebauung

-          Die Standortfrage des Archäologischen Landesmuseums muss geklärt werden bevor  das Baufeld verkauft wird

 

Nach einer weiteren kurzen Diskussion bittet Herr Simowitsch die Mitglieder um Abstimmung

für folgenden Widerspruchstext.

 

Auf der Grundalge der KV/MV Par.42., Abs. 6 und der Hauptsatzung Par. 14, Abs. 3 widerspricht der Ortsbeirat Stadtmitte dem Beschluss der Bürgerschaft zum Antrag 2017/AN3135 vom 11.10.2017.

 

Begründung:

Weder im Antrag noch in der Stellungnahme der Verwaltung wird auf die grundsätzlichen Bedenken des Ortsbeirats im Hinblick auf die mögliche kurzfristige Notwendigkeit der Vorhaltung einer Fläche für die öffentliche Nutzung beispielsweise durch das archäologische Landesmuseum eingegangen (siehe 2017/AN/2763).

Sollte die aktuell favorisierte Fläche für das Archäologische Museum im Stadthafen aus Kostengründen nicht realisierbar sein und das ursprünglich vorhergesehene Gebäude des Schifffahrtsmuseums nicht den notwendigen Anforderungen eines modernen Archäologiemuseums entsprechen, wäre das Baufeld Rosengarten ein alternativer Standort. Durch den beabsichtigten kurzfristigen Verkauf der Fläche würde diese Alternative ohne Not entfallen. Mit dem Verkauf der Fläche soll bis zur endgültigen Klärung des Standortes (siehe 2017/AN/ 2910) gewartet werden.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Ortsbeirat beschließt die Einreichung eines Widerspruchs an die Bürgerschaft.

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