11.10.2017 - 8.11 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Bitte von Frau Kröger sagt der Oberbürgermeister zu, dass zum Vorhaben Groter Pohl umfänglich informiert und eine Beschlussvorlage vorgelegt wird.

 

 

Nach umfangreicher Diskussion stellt Herr Peters den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung des Antrages Nr. 2017/AN/3135 in den Bau- und Planungsausschuss.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für Wohnbebauung nutzbare Grundstück Rosengarten an die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G. und Baugenossenschaft Neptun e.G. in Direktvergabe unter Beachtung der üblichen Abläufe zu veräern.

Die Genossenschaften werden verpflichtet, zur Sicherstellung einer angemessenen Architektur einen Architektenwettbewerb durchzuführen.


Beide Genossenschaften verpflichten sich, im mittleren (max. 8 Euro/qm netto) Preissegment mindestens 10 % der Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichten sie sich zur Prüfung und ggf. Realisierung von mindestens 10 weiteren Wohnungen im unteren Preissegment (max. 6 Euro/qm netto), sofern der Wohnraum öffentlich gefördert wird.


Der Beschluss des Antrages Nr. 2017/AN/2888 aus der Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017 wird aufgehoben.

 

 

Beschluss Nr. 2017/AN/3135:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das für Wohnbebauung nutzbare Grundstück Rosengarten an die Wohnungsgenossenschaft Schiffahrt-Hafen Rostock e.G. und Baugenossenschaft Neptun e.G. in Direktvergabe unter Beachtung der üblichen Abläufe zu veräern.

Die Genossenschaften werden verpflichtet, zur Sicherstellung einer angemessenen Architektur einen Architektenwettbewerb durchzuführen.


Beide Genossenschaften verpflichten sich, im mittleren (max. 8 Euro/qm netto) Preissegment mindestens 10 % der Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus verpflichten sie sich zur Prüfung und ggf. Realisierung von mindestens 10 weiteren Wohnungen im unteren Preissegment (max. 6 Euro/qm netto), sofern der Wohnraum öffentlich gefördert wird.

 

Die Genossenschaften werden mit konkreten Fristen zum Wettbewerb, zum Baubeginn und zur Fertigstellung verpflichtet für eine zügige Umsetzung des Bauvorhabens zu sorgen.

Die Durchführung eines Architekturwettbewerbs, die Verpflichtung zum Mietangebot sowie Fristen zur Durchführung sind in den Kaufvertrag mit der Möglichkeit des Rücktritts bei Nichterfüllung aufzunehmen.

 

Der Beschluss des Antrages Nr. 2017/AN/2888 aus der Bürgerschaftssitzung am 13.09.2017 wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage