11.10.2017 - 9.7.1 Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.7.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 11.10.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Nachtrag Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis gegeben
Die Begründung unter Ziff. 1.) der Vorlage „Unabweisbarkeit“ wird wie folgt ergänzt:
Die Verkäufer des Flurstückes 106/2 - Erbengemeinschaft bestehend aus 11 Personen - erklären sich nur unter der Bedingung bereit, dieses Grundstück an die Hansestadt Rostock zu veräußern, wenn drei weitere - nicht im Bebauungsplangebiet belegene - Grundstücke ebenfalls durch die Stadt erworben werden. Einen separaten Verkauf des Grundstückes 106/2 hat die Erbengemeinschaft ausdrücklich abgelehnt. Durch dieses Junktim ist auch der Erwerb dieser drei Flächen erforderlich, damit die Stadt das zwingend für die Umsetzung des Bebauungsplanes erforderliche Flurstück 106/2 erwerben kann. Damit ist auch der Erwerb der weiteren Grundstücke unaufschiebbar.