11.10.2017 - 9.5 Beschluss über die Auslegung der südlichen Teil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf der südlichen Teilfläche (Teilfläche 1) des Bebauungsplans Nr. 12.W.188
Ehemalige Molkerei“, Neubrandenburger Straße, begrenzt:

 

- im Norden:

dlich der im B-Plan Nr. 12.GE.68 Gewerbegebiet „Kassebohm“
festgesetzten Gewerbefläche,

- im Osten:

nordwestlich des Wohngebietes Kassebohm bis zum südlichen
Grundstücksende der ehemals neuen Molkerei,

- im Süden:

Grundstücksgrenze der ehemals neuen Molkerei
einschließlich rmschutzwall,

- im Westen:

entlang der Neubrandenburger Straße (L 191/B 103)
bis zum Grundstücksende der alten Molkerei

 

und die Begründung dazu werden in der vorliegenden  Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Anlagen:

1. Planentwurf Teilfläche 1,
2. Entwurf Begründung Teilfläche 1

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

29

Dagegen:

15

Enthaltungen:

  1

 

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Anlagen zur Vorlage