27.09.2017 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bauantrag wurde in der letzten Sitzung vertagt.

 

Frau Niemeyer teilt mit, dass der Bau und Planungsausschuss der Bürgerschaft bereits zugestimmt hat. Das Bauamt bestätigt schriftlich per Mail, dass die Abstandsflächen eingehalten werden.

 

Der Senator Herr Matthäus gibt bekannt, dass zukünftig aufgrund personeller Engpässe die Mitarbeiter/innen aus seinem Senatsbereich nicht grundsätzlich an Ortsbeiratssitzungen teilnehmen können. Natürlich kann zur Vorbereitung einer Sitzung ein Termin zur Einsichtnahme und Erläuterung mit dem jeweiligen Mitarbeiter bzw. der jeweiligen Mitarbeiterin vereinbart werden. Herr Matthäus schlägt vor, zu jeder Sitzung den Inverstor bzw. die Investorin einzuladen.

 

Um 19:22 Uhr erscheint Herr Brickenkamp zur Sitzung.

 

Herr Siems ist davon ausgegangen, dass dies bereits schon praktiziert wird.

Frau Bornstein erklärt, dass nur, wenn der OBR eine Einladung explizit wünscht, diese erfolgt.

Nach reger Diskussion wird folgende Verfahrensweise festgelegt:

Bei allen Bauvorhaben wird zukünftig der Investor bzw. Investorin eingeladen.

 

Frau Niemeyer hinterfragt die Einordnung eines Spielplatzes nach Spielplatzsatzung der HRO, da eine Darstellung in den Unterlagen nicht erkennbar ist. Außerdem liegt kein Antrag auf Befreiung vor. Diese Frage kann nicht beantwortet werden.

 

Frau Niemeyer stellt die Beschlussvorlage mit folgender Ergänzung zur Abstimmung:

Der Vorlage wird unter der Voraussetzung, dass ein Kleinstkinderspielplatz entsprechend der Spielplatzsatzung realisiert wird, zugestimmt.“

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Frau Niemeyer kritisiert, dass das Bauvorhaben der Lückenbebauung Leonhardstr. 2 und 3 dem OBR nicht übergeben wurden, obwohl diese von öffentlichem Interesse sind. Der Senator wird nach Klärung des Sachverhaltes den OBR informieren. Nach seiner Einschätzung handelt es sich hier um öffentliches Interesse.

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Anlagen zur Vorlage

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