13.09.2017 - 8.7 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Engelmann (Vorsitzender des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung) stellt den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung zum Punkt 1. I. und Punkt 1. III. des Änderungsantrages Nr. 2017/AN/2935-02 (ÄA).

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Angenommen

 

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Antrages Nr. 2017/AN/2935.

 

Es erfolgt eine Gegenrede von Herrn Engelmann.

 

Abstimmungsergebnis zum Geschäftsordnungsantrag: Abgelehnt

 

 

 

Einer Bitte von Herrn Flachsmeyer auf Unterbrechung der Sitzung von 19.27 Uhr bis 19.30 Uhr wird stattgegeben.

 

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Beschluss:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe bzw. anderer Wettbewerbe durch die Verwaltung, Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften die folgenden Regeln einzuhalten:

 

I. Es ist zu sichern, dass der Ausschreibungstext, incl. der Besetzung der Jury, in den zuständigen politischen Gremien vor der Veröffentlichung zu beraten ist.
Eine Veröffentlichung erfolgt nach Beschluss des Hauptausschusses.

 

II.Mindestens ein Mitglied aus dem Gestaltungsbeirat ist als Fachpreisrichter Mitglied der Jury.

 

III.Sachpreisrichter bestehen aus je einem Mitglied der betroffenen Ortsbeiräte und der zuständigen Ausschüsse.
Aus Gründen einer begrenzten Anzahl der Jurymitglieder kann die Jury auf mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ortsbeiräten und mindestens ein stimmberechtigtes Mitglied aus den Ausschüssen begrenzt werden. Dann nehmen die weiteren Vertreter der betroffenen Ortsbeiräte und Ausschüsse nur beratend und damit nicht stimmberechtigt teil.
Dabei ist zu sichern, dass die Anzahl der Preisrichter ungerade ist und in der Mehrheit aus Fachpreisrichtern besteht.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und ihrer Tochtergesellschaften zu veranlassen bzw. privaten Investoren zu empfehlen die Regeln unter II und III sinngemäß anzuwenden.

 

3. Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit darauf hinzuwirken, dass die unter Punkt 1 aufgeführten Regeln für einen Planungswettbewerb beachtet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt