12.09.2017 - 5.1 Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Vorfeld erhielt jedes OBR-Mitglied dazu das Infomaterial.

Herr Jänicke informiert über die Informationsveranstaltung am 29.08.2017 zu dieser Thematik.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 03.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, eine neue Stellplatzsatzung für die Hansestadt Rostock zu erarbeiten.

Der Entwurf wurde so gestaltet, dass er nicht nur der Realherstellung von notwendigen Stellplätzen oder einer angemessenen Einnahme aus Stellplatzablösungen dient, sondern als ein Anreizsystem für Mobilitätsmanagementmaßnahmen wie Carsharing und ÖPNV-Abos.

Gesetzlich ist die Anzahl der Stellplätze in der Landesbauordnung MV geregelt.

Durch die neue Stellplatzsatzung wird es Investoren bei Neubau und Umnutzung erleichtert, Stellplätze gegen eine Ablösesumme abzulösen. Die Stellplatzsatzung soll rückwirkend ab 2012 wirken.

In einem Verfahren wurde ermittelt, was ein Stellplatz in einer bestimmten Zone bei Ablösung kostet (Einteilung in 3 Zonen, Reutershagen Zone 3).

Erstmalig ist auch die Pflicht geregelt, die notwendigen Fahrradabstellmöglichkeiten herzustellen bzw. abzulösen.

In einer anschließenden Diskussion kommt u.a. die Frage auf, wie es sich verhält, wenn ein Eigentümer ursprünglich genehmigte Autostellplätze umwidmen möchte, z.B. in  Fahrradstellplätze.

 

Herr Senator Holger Matthäus möchte OBR-Mitglieder nochmals am 04.10.2017 zu einem gemeinsamen Termin ins Rathaus einladen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, Antworten auf Fragen, die sich aus dem Satzungsentwurf ergeben haben, zu besprechen.

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage einstimmig zu. Jedoch ergeht ein Schreiben an Herrn Senator Holger Matthäus mit einer Stellungnahme zum Entwurf. (Anlage 1 zur Niederschrift)

 

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Beschluss:

Die Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock wird beschlossen (Anlage 1 einschließlich deren Anlagen 1 bis 7).   .

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen