31.08.2017 - 5.4 Außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 20...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Raddatz, Mitarbeiterin im Hafen- und Seemannsamt, erläutert die zwingende Erforderlichkeit der Maßnahme. Bezüglich der eingesetzten Deckung bestätigt Frau Raddatz, dass die Mittel im folgenden Jahr an den Teilhaushalt 66 (Amt für Verkehrsanlagen) zurückgegeben werden. Es handele sich hierbei nur um eine Verschiebung der Ansätze zwischen den Teilhaushalten.

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 für die

Maßnahme Nr.8354801201700301 - Ufersicherung Alter Strom Lückenschluss Stromdurchlass in Höhe von 600.000 EUR wird erteilt,

 

Produktkonto: 54801 78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.

 

Die Auszahlung wird gedeckt durch  Minderauszahlungen im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme: 6654400201500211 - Kreuzungsbauwerk B103/B105 Evershagen in Höhe von 600.000 EUR, Produktkonto 54400.78532000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten).

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt