30.08.2017 - 6.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Thema wurde bereits im Top 5 behandelt.

 

Der Bauausschuss hat sich beraten und gibt folgende Stellungnahme ab:

 

1. Laufende Denkmalanzeige des OBR für Gesamtanlage

OBR hat vor einigen Wochen eine weitere Denkmalanzeige gemacht für beide Gebäude und den Park.

Nun der Bebauung so zuzustimmen, stünde dem entgegen.

Der alte wie der neue Bebauungsvorschlag gehen kaum auf die Bedenken des Gestaltungsbeirates und des OBR ein.

 

2. Die Denkmalbehörden widersprechen mit der Stellungnahme ihrer eigenen, umfangreichen Praxis.

Es gibt eine Stellungnahme (eine Stellungnahme ist kein Gutachten) der Landesdenkmalbehörde zur alten Denkmalanzeige, die sich nur auf die Ulmenstraße 45 bezog.

Diese stellt wesentlich darauf ab, dass im Gebäude keine Originalsubstanz mehr vorhanden wäre und damit insgesamt auch kein Denkmalwert.

Das ist als Aussage der Denkmalbehörden insofern unschlüssig als für zahlreiche Denkmäler, die von den selben beiden Behörden bestellt werden, eine solche Bewertung gar nicht oder sogar gegenteilig gehandhabt wird.

Beispiele..

- Anker ehem. Malzfabrik Doberaner Straße (völliger Verlust Substanz innen)

- Botanisches Institut Doberaner Str. (nur tw. Substanz innen)

- Rathaus (nur tw. Substanz innen)

- alle Stadttore (nur tw. bis keine Substanz mehr innen)

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): „Neubau eines Studentenwohnheimes mit Mensa und Tiefgarage", Rostock, Ulmenstr. 45, Az.: 00732-17 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

x

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7100416&TOLFDNR=7100416&selfaction=print