25.07.2017 - 7.3 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jäger: Der Bauausschuss hat sich mit der Beschlussvorlage befasst und empfiehlt dem Ortsbeirat Zustimmung.

 

Herr Ganser stellt mittels Beamer das Bauvorhaben: „Errichtung einer Schienenfahranlage für Portalkran“ vor

  • Schwerlastkran wird auf dem Liegeplatz 14/15 entstehen
  • Bedienung von der Nordkante und dem Kai
  • 164 m Auslegekran Auslegespitze
  • 107 m Gesamthöhe
  • 170 m hoch ausgefahrene Gesamthöhe (Höhe deslner Doms, 157 m)
  • Gewicht des Krans; 1500 t
  • kann bis zu 1300 t heben
  • mit Hilfe dieses Krans sind Arbeiten r Offshore Anlagen und Schiffsbergungenglich

 

Diskussion und Fragen der Einwohner und des Ortsbeirates

 

Herr Pohl informiert:

  • Mit dem Portalkran werden neue Möglichkeiten am Markt eröffnet.
  • Es entsteht ein neues Marktsegment.
  • Keine Anlieferung der Teile, Teile baut FA Liebherr selbst.
  • Es wird ein hydraulisch betriebener Kran und somit nur ein kleiner Geräuschpegel entstehen.
  • Keine Nachtarbeit angedacht, Nachtarbeit ist zu riskant, Unfallgefahr.
  • Liebherr beschäftigt ca. 1500 Mitarbeiter, neue Arbeitsplätze entstehen dadurch nicht, doch die vorhandenen Arbeitsplätze erhalten mehr Sicherheit.

 

Herr Massenthe bringt die Beschlussvorlage 2017/BV/2892 im Ortsbeirat zur Abstimmung:

 

 

 

 

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Errichtung einer Schienenfahranlage für Portalkran“, Liebherrstr. 1, Rostock, Az.: 01815-17 wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage