13.07.2017 - 4.3 Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tiburtius führt aus, dass wesentliche Bauleistungen für den Geh- und Radweg noch in diesem Jahr umgesetzt werden können. Im Frühjahr 2018 sei mit einer vollständigen Fertigstellung des Lückenschlusses zu rechnen.

 

Auf Nachfrage zur angegebenen Deckungsquelle führt Herr Tiburtius aus, dass nicht die Fördermittel des Landes für die Maßnahme "Straßenbau Tannenweg"  sondern die eingestellten Eigenmittel aus der Kofinanzierung für die Deckung herangezogen werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt 2017 in der Maßnahme 6654300201300126 - Geh- und Radwege Hinrichsdorfer Straße - in Höhe von 200  TEUR wird erteilt. Die Mehrauszahlungen für die Maßnahme  in Höhe von 200 TEUR (Produkt: 54300 Landesstraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532001.09612001 Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten Infrastrukturvermögen - zweckgebunden) werden gedeckt durch Minderauszahlungen im Finanzhaushalt in der Maßnahme 6654200201300115 -Straßenbau Tannenweg in Höhe von 200 TEUR (Produkt: 54200 Kreisstraßen, Finanzhaushalt Konto: 78532001.09612001- Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen - zweckgebunden) sowie 78532000.09612000 - Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen.

 

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt