12.07.2017 - 9.3 Bebauungsplan Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet "...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschluss:
 

1.Die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.W.184 für das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. r das Gebiet  begrenzt:

im Norden: durch die Straße „Pappelallee“

  • im Osten:   durch die Straße „ Am Fasanenholz“
  • im Süden.    durch die Parkanlage und die gedachte Verlängerung des
  •             dlichen Abschnitts der Straße „ Am Fasanenholz“ in westl. Richtung

im  Westen: durch die Straßenbahnwendeschleife Hafenallee


   wird aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
   Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6
   des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. IS. 1722) der Bebauungsplan Nr. 14.W.184
   r das Wohngebiet “Toitenwinkel - südlich der Pappelallee“ bestehend aus der
   Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. (Anlage 2)

 

3.Die Begründung wird gebilligt. (Anlage 3)



Anlagen:Abwägung, Satzung, Begründung

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage