17.05.2017 - 7.2 Diskussion zum Antrag 2017/DA/2730 - "Bebauung ...

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Wortprotokoll

Herr Simowitsch erläutert die Behandlung des Themas in der Bürgerschaftssitzung

      -    Stellungnahmen der der Verwaltung lag vor. Darin wurden dem Ortsbeirat falsche,

nicht aktuelle Bezugsdokumente unterstellt und der Zwang zum baldigen Verkauf der

Fläche dargelegt. Nach Investoren für eine öffentliche Bebauung sei ohne Erfolg gesucht worden. Die Fraktionen und Ausschüsse stießen sich an der ausschließlichen Forderung nach öffentlicher Bebauung.  Nach Aussage des Ministeriums reicht die geplante Fläche

-   sollte Antrag in der Form bestehen bleiben, wird er von der Bürgerschaft wahrscheinlich abgelehnt werden

 

Herr Stolle erläutert, dass die Grundstücke privatisiert werden sollten, da die Stadt bei Nichtprivatisierung einen Ausgleich für erhaltene Städtebauförderungsmittel (ca. 3,5 Mio.€) zurückzahlen müsste.

 

Zwischen den Mitgliedern findet eine rege Diskussion über das weitere Verfahren statt. Es wird diskutiert, ob der Antrag bestehen bleiben sollte, ein neuer gefasst werden soll, der bestehende verändert wird oder eventuell auch zurückgezogen wird.

 

Herr Herzog gibt die Anmerkung, dass die Stellungnahme der Verwaltung nicht korrekt ist und keine Mitteilung der Ämtermeinungen an den Ortsbeirat erfolgt ist.

 

Nach einer weiteren Diskussion wird sichtbar, dass der bestehende Antrag verändert werden soll. Es wird ein Satz in einem vom Vorsitzenden eingebrachten Änderungsantrag zum bestehenden Antrag neu formuliert. Über zwei Varianten wird abgestimmt:

 

1.              Ergänzung: „auch Wohnungsbau“

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

X

 

2.              soll in erster Linie für stadtbildprägende öffentliche Nutzung

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Der Beschlussvorschlag lautet nun folgendermaßen:

Der zweite bis vierte Satz des Antrages sind zu ersetzen durch:

Die Planungen für die Bebauung sind erst fortzusetzen, wenn über den Standort und den Flächenbedarf für das Archäologische Landesmuseum durch Planungsdokumente des Landes endgültig entschieden wurde. Der dann verbleibende Teil des Baufeldes soll in erster Linie für stadtbildprägende öffentliche Nutzungen vorgehalten werden. Neben dem Ortsbeirat Stadtmitte sind in die weiteren Planungen der Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung, der Bau- und Planungsausschuss, der Planungs- und Gestaltungsbeirat und die Bürger der Hansestadt einzubeziehen.

 

Der Vorsitzende bittet um Abstimmung über den verfassten Änderungsantrag zum 2017/DA/2730.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Vor der Sitzung erhielten alle Mitglieder einen weiteren Antrag zur Kenntnis, welcher sich mit der Schaffung geeigneter Rahmenbindungen für das Archäologische Landesmuseum befasst. Der Vorsitzende bittet die Mitglieder um Abstimmung über den Beschlusstext, der von Dr. Timo Viehl erläutert wurde.

 

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.) die gesamte verfügbare Fläche des Baufelds am Rosengarten zur Planung und

Konzeption des neuen Archäologischen Landesmuseums, insbesondere zur

möglichen Realisierung eines größeren Museumsneubaus und attraktiven

Außenflächen, anzubieten.

2.) dafür Sorge zu tragen, dass eine Entscheidung über den Standort des

Archäologischen Landesmuseums erst erfolgt, wenn die möglichen

Museumskonzepte ausgearbeitet sowie die Aufteilung der zu erwartenden Kosten für

Bau und Betrieb zwischen Land und Stadt geklärt wurden.

 

Sachverhalt:

In der Diskussion um einen Standort für das Archäologische Landesmuseum werden

gegenwärtig zwei Möglichkeiten diskutiert:

a) die Sanierung des Schifffahrtsmuseums mit einem kleineren Neubau für

Sonderausstellungen auf dem Baufeld am Rosengarten,

b) ein kompletter Museumsneubau am Stadthafen.

Eine vorliegende Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Schifffahrtsmuseums und

Bebauung an der August-Bebel-Straße orientiert sich dabei an vergleichsweise

kleinen Museen. Eine möglicherweise größere Ausstellungsfläche sowie sinnvolle

Einbettung in Freiflächen oder den Naturraum sind für ein modernes und attraktives

Museum jedoch wünschenswert und in Anbetracht der umfassenden Sammlung und

des Besucherpotentials angemessen. Mit den jetzigen Beschränkungen des Baufeldes und der Fokussierung der Hauptausstellung auf das Schifffahrtsmuseum wird dies jedoch erschwert.

Der Standort am Hafen wäre für das Museum sehr attraktiv und würde ein modernes

Museumskonzept mit größeren Freiflächen ermöglichen. An dieser Stelle sind jedoch

unter anderem die zu erwartenden Baukosten durch die notwendigen

Fundamentarbeiten und der Gestaltung des Umfeldes nur schwer abzuschätzen und

könnten das gesamte Budget stark belasten, was zu Ungunsten der

Ausstellungsgestaltung und des Steuerzahlers gehen könnte.

Es ist daher wünschenswert, eine weitere geeignete Möglichkeit für die

Standortsuche zu diskutieren oder freizuhalten, bis alle offenen Fragen der anderen

Standorte geklärt sind. Hierfür bietet sich ein größeres Areal auf dem Baufeld am

Rosengarten im besonderen Maße an, da es sich um die letzte große innerstädtische

Freifläche in städtischer Hand mit sehr guter Verkehrsanbindung handelt.

Eine Konzeption eines größeren Museumsneubaus mit Freiflächen am Baufeld am

Rosengarten, die gegebenenfalls mit einer Sanierung des Schifffahrtsmuseums und

dortiger Kombination mit einem Stadthistorischen Museums zusammengebracht

werden könnte, stellt eine sinnvolle Alternative für den Standort des Archäologischen

Landesmuseums dar. Die dadurch erreichte öffentliche Nutzung des zentral

gelegenen Areals wäre von hohem Nutzen für alle Rostocker Bürger und Touristen.

Die laufenden Planungen zu Museumsausrichtung und Ausstellungsgestaltung durch

die Wissenschaftler der Landesarchäologie und des Lehrstuhls für Ur- und

Frühgeschichte müssen abgewartet werden, bevor eine der drei Standortvarianten

a) Hauptausstellung im Schifffahrtsmuseum, kleiner Neubau am Rosengarten

b) größerer Neubau Stadthafen

c) größerer Neubau am Rosengarten ausgewählt wird.

Darüber hinaus ist die abschließende Regelung der Finanzierung von Museumsneubau,

Sanierung der August-Bebel-Straße 1 sowie Museumsbetrieb und deren Aufteilung zwischen Land und Stadt abzuwarten, bevor eine Variante ausgewählt wird.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Die Mitglieder entscheiden sich für die Einreichung des Antrages. Es ist beabsichtigt, den Antrag auf der Bürgerschaftssitzung im Juli 2017 zu behandeln.