11.05.2017 - 3.2 Sachstand Allgemeinverfügung Straßenmusik, Herr...

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Wortprotokoll

 

Herr Wüstemann führt aus, dass als Grundlage für die weiteren Gespräche praxisnahe Lautstärkemessungen für verschiedene Instrumente und Gesang von der Verwaltung unter Mitwirkung der Initiative „JA zur Straßenmusik“ durchgeführt worden seien.

Der Prozess zur Regelung der Straßenmusik sei konstruktiv verlaufen. Der Entwurf der neuen Allgemeinverfügung sei den Ausschussmitgliedern übermittelt worden. Es sei eine orts-, lautstärken- und zeitbezogene Regelung gefunden worden, die allen Seiten gerecht werde. Die Regelung sei für alle Beteiligten händelbar, verständlich und praktikabel und schränke die künstlerische Freiheit nicht ein.

Leider hätten sich die IHK und der Einzelhandelsverband in den Prozess kaum eingebracht und erst im Nachhinein Kritik geäußert und wieder einen Musik-TÜV ins Spiel gebracht.

 

Herr Dr. Müller stellt den neuen Entwurf der Allgemeinverfügung vor. Die Universität, die Stadtbibliothek und der City-Verein hätten ihre Zustimmung zur Neuregelung signalisiert. Mit der IHK und dem Einzelhandelsverband werde es keine neuen Verhandlungen zur Problematik geben.

Auszüge aus der neuen Regelung:

-          Geltungsbereich Neuer Markt / Kröpeliner Straße bis Kröpeliner Tor sowie Seepromenade, Strom, Kirchenplatz und Kirchenstraße Warnemünde (ausgedehnt auf die ersten 20 Meter aller anliegenden Straßen/Plätze)

-          Darbietungen auf der Bahnhofsbrücke Warnemünde sind aus Sicherheitsgründen untersagt.

-          musikalische Darbietungen zwischen 09.00 und 22.00 erlaubt, jeweils in den ersten 30 Minuten einer Stunde, zweite halbe Stunde ist Ruhezeit

-          Der Schalldruckpegel darf 80 Dezibel in einem Umkreis von 5 m ausgehend vom Spielort nicht überschreiten.

-          keine Stigmatisierung von einzelnen Instrumenten

Die Regelung soll schnellstmöglich vor der Sommersaison veröffentlicht werden.

 

Gesetzliche Grundlage der Verfügung sei das Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung in MV. Die Verfügung solle bis zum Jahresende gelten. Nach Ablauf dieser Testphase strebe man eine entsprechende Änderung der Sondernutzungssatzung über die Bürgerschaft an.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen den konstruktiven Ablauf des Überarbeitungsprozesses und danken Dr. Müller für die Moderation des Prozesses. Die erarbeitete Regelung sei ein gut handhabbarer Kompromiss. Für den Herbst bitten die Ausschussmitglieder um eine Auswertung der Sommersaison. Bei positiven Erfahrungen erwarte man eine zügige Änderung der Sondernutzungssatzung.

 

Auf Anregung der Ausschussmitglieder sagt Herr Dr. Müller zu, die Allgemeinverfügung dahin gehend zu ändern, dass der Schalldruckpegel 80 Dezibel in einem Umkreis von 10 Metern nicht überschreiten darf. Auf diese Angabe habe man sich in der Arbeitsgruppe verständigt.