17.05.2017 - 9 Informationen des Ortsamtes

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Bornstein informiert den Ortsbeirat.

1.              Aufstellung von Fahrradständern im Burgwall 14

-              seitens des Baulastträgers kein Aufstellen von Fahrradständern

-              Breite des Gehweges max. 1,60 m, Regelbreite sind 2,50 m

-              bei Aufstellung eines Fahrradständers verbleiben noch knapp 0,60 m für Fußgänger

-              keine ausreichende Breite mehr für Fußgänger und Rollstuhlfahrer

-              auch keine Aufstellung von Fahrradbügeln unmittelbar neben die Fenster in den Erdgeschosswohnungen im oberen Bereich der Straße, Beschädigung der Hauswände durch abgestellte Fahrräder

-              Möglichkeit würde nur bestehen, wenn Hausbesitzer diesen Wunsch äußern würden