10.05.2017 - 8.2 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 10.05.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates im § 2 wie folgt mit zwei neuen Absätzen zu ergänzen:
(2) Die planerischen und baulichen Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Rostock, die durch ihre Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften oder private Investoren realisiert werden sollen, sind dem Planungs- und Gestaltungsbeirat in einer sehr frühen Phase, ggfs. mehrfach, vorzustellen.
(3) Für die Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften kann davon nur abgesehen werden, wenn es keine Vorhaben im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind, d.h. keine stadtgestalterisch bedeutsamen Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen oder keine stadtbildwirksamen Vorhaben (Neubau oder Umbau) im Bereich des Hoch-, Tief- und Straßenbaues sowie der Grünflächengestaltung sind.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und Töchter sowie eine Änderung der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu veranlassen.
3. Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit dort darauf hinzuwirken, dass Vorhaben in einer sehr frühen Phase dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
Beschluss Nr. 2017/AN/2593:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates im § 2 wie folgt mit drei neuen Absätzen zu ergänzen:
(2) Die planerischen und baulichen Vorhaben im Sinne des § 2 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates der Hansestadt Rostock, die durch ihre Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften oder private Investoren realisiert werden sollen, sind dem Planungs- und Gestaltungsbeirat in einer sehr frühen Phase, ggfs. mehrfach, vorzustellen.
(3) Für die Eigenbetriebe oder ihre Tochtergesellschaften kann davon nur abgesehen werden, wenn es keine Vorhaben im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates sind, d.h. keine stadtgestalterisch bedeutsamen Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen oder keine stadtbildwirksamen Vorhaben (Neubau oder Umbau) im Bereich des Hoch-, Tief- und Straßenbaues sowie der Grünflächengestaltung sind. Die Beteiligung des Planungs- und Gestaltungsbeirat entfällt ebenso, sofern für das betreffende Vorhaben ein Wettbewerb auf Basis der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) in ihrer jeweils geltenden Fassung durchgeführt wird.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Durchführung dieses Beschlusses durch eine entsprechende Verpflichtung der Eigenbetriebe und Töchter sowie eine Änderung der Geschäftsordnung des Planungs- und Gestaltungsbeirates zu veranlassen.
3. Die Mitglieder der Bürgerschaft in Aufsichtsräten, Beiräten und Ausschüssen werden beauftragt, durch ihre Tätigkeit dort darauf hinzuwirken, dass Vorhaben in einer sehr frühen Phase dem Planungs- und Gestaltungsbeirat vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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29,7 kB
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