05.04.2017 - 9.3 Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.04.2017
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.WA.186 „Wohngebiet Warnowniederung“ beschließt die Hansestadt Rostock die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für diesen Planbereich um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB.
§ 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Veränderungssperre werden neu gefasst:
„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft. Auf die Dreijahresfrist ist der abgelaufene Zeitraum einer ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 BauGB anzurechnen.“
Der § 4 Abs. 2 Satz 3 der Veränderungssperre „Die Gemeinde kann die Frist um ein Jahr verlängern“ entfällt.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlage:
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (Lageplan)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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