Frau Niederle bittet um Prüfung, ob in der Kufsteiner Str. sowie in der Linzer Str. die Befahrung der Straßen entgegen der Fahrtrichtung (Einbahnstraßen) für Radfahrer möglich ist und dementsprechend beschildert werden kann.
Das Ortsamt gibt diesen Hinweis an die Verkehrsbehörde.