23.03.2017 - 4.2 Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sonderve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende erfragt, wie der negative Saldo der laufenden sowie investiven Ein- und Auszahlungen im Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" finanziert werde, da keine Kreditaufnahmen geplant seien.

 

Frau Rohloff, Koordinatorin für Städtebauförderung im Finanzverwaltungsamt, erläutert, dass zum Zeitpunkt der Planung von einem voraussichtlichen Anfangsbestand an liquiden Mittel i. H. v. ca. 6,0 Mio. EUR ausgegangen worden sei.

 

Aktuell laufe noch das Widerspruchsverfahren zum Programmjahr 2016. Die Fördermittel seien zwar in der Satzung für das Jahr 2017 eingearbeitet, jedoch würden die Maßnahmen erst begonnen werden, sofern auch die Finanzierung gesichert ist. Frau Watzema, Leiterin des Rechtsamtes, bestätigt in diesem Zusammenhang, dass ein Beschluss der Satzung trotz laufendem Widerspruchsverfahren in jedem Fall nicht schädlich sei.

 

Herr Sens stellt den Änderungsantrag auf Herauslösung der Satzung für das  Sanierungsgebiet "Stadtzentrum Rostock" aus der Beschlussvorlage.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

X

 

Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

 

Anschließend stellt der Vorsitzende die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

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Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzungen der städtebaulichen Sondervermögen der

Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 werden gemäß

Anlage 1 mit Haushaltsplänen und Anlagen (Band IV) durch die

Bürgerschaft beschlossen.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage