22.03.2017 - 5.1 Beschaffungsrichtlinie für Dienstfahrzeuge

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung gibt eine kurze Einführung in die Beschlussvorlage.

Die Beschaffungsrichtlinie für Dienstwagen wurde anhand der Fahrzeugklassifizierung des Kraftfahrzeugbundesamtes erstellt. Die  Auflistung fließt in die interne Geschäftsanweisung der Verwaltung ein und berücksichtigt auch den Oberbürgermeister, die Senatoren und die Leiter der Eigenbetriebe.  Anlage 1 beinhaltet die Fahrzeugsegmente nach Klassifizierung des Kraftfahrzeugbundesamtes. Die Anlage 2 enthält die Beschaffung und den Betrieb von Dienstkraftfahrzeugen in den Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen. (Auflistung des Fahrzeugbestandes)

Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass der Kommunale Eigenbetrieb KOE für seinen Fuhrpark die Fahrzeuge selbst beschafft.

 

Die Verwaltung gibt Auskunft über die Kriterien und deren Anteil bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit. Die relevanten Merkmale beim Beschaffen der Dienstwagen sind unterschiedlich (CO2- Ausstoß, Preis, Wirtschaftlichkeit/Unterhaltung, Nutzungsdauer, Verbrauch, KM-Zahl, Steuern, Versicherung)

Alle Fahrzeuge der Verwaltung der Hansestadt Rostock werden durch die Verwaltung beschafft.

 

Auf die Beschaffung von Dieselfahrzeugen, die auf Dienstreisen genutzt werden, werden andere Beschaffungskriterien angesetzt. 

 

Es werden die Regeln für die private Nutzung der Dienstfahrzeuge angesprochen. Festgelegt sind diese durch gesetzliche Vorgaben und Arbeitsverträge. Die Verwaltung ist angehalten, Kontrollen durchzuführen. (1%-Regel)

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Bürgerschaft beschließt die Fahrzeugbeschaffung zur Personenbeförderung nach Fahrzeugsegmenten und Klassifizierung des Kraftfahrzeugbundesamtes (KBA) für einzelne Nutzergruppen (Anlage 1).

 

2.              Die Eigenbetriebe übernehmen die Klassifizierung nach Fahrzeugsegmenten des KBA für ihre Fahrzeugbeschaffung. Die Leiter der Städtischen Gesellschaften orientieren sich an der Nutzergruppe Präsident der Bürgerschaft, Oberbürgermeister und Stellvertreter des Oberbürgermeisters und werden dort eingeordnet.

 

3.              Diese Klassifizierung wird in das Regelwerk der internen Geschäftsanweisung der HRO als AGA II 1/31 aufgenommen.

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage