22.03.2017 - 5.1 Änderungsantrag des Ortsbeirates Gartenstadt/St...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Laube informiert, dass die Ausschüsse Stadt-und Regionalentwicklung, Wirtschaft und Bau den Änderungsanträgen des OBR zugestimmt haben, außer Satz 2 des Änderungsantrages 02. Hier erfolgte eine Abstimmung jeweils nach Satz 1 und 2. Der Bauausschuss hat auch Satz 2 zugestimmt.

Herr Laube beauftragt das Ortsamt, ihn zur Bürgerschaftssitzung am 05.04. anzumelden, damit er die Anträge inhaltlich ausreichend begründen und eine Abstimmung nach Sätzen anregen kann.

Die Straßenführung soll am Rand der KGA "Satower Straße" entlangführen, um die nicht betroffenen Gärten als Dauergärten/ Daueranlage festsetzen zu können.

Auf Nachfrage von Herrn Beckmann, warum der Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide dem Änderungsantrag 2017/BV2473-01 A) nicht zugestimmt hat, erwidert Herr Kunze, dass die angedachte Straßenführung generell abgelehnt wird.

 

Herr Kunze fragt, welchen Status die Fläche KGA "Satower Straße" hat, wenn Satz1 des Änderungsantrages, nicht jedoch Satz 2 zugestimmt werden sollte.

Herr Laube erwidert, dass die Verwaltung die Nutzungsart "Garten" zugesichert hat.

Frau Bornstein ergänzt, dass der Ortsbeirat grundsätzlich ein Widerspruchsrecht gegen die entsprechenden Entscheidungen der Bürgerschaft hat.

Herr Laube führt weiter aus, dass in einem solchen Fall neue Argumente zusammengetragen werden und die daraus resultierende Entscheidung von den Ortsbeiräten zu akzeptieren sei.

 

Herr Laube nimmt Bezug auf den zu behandelnden Änderungsantrag 2017/BV/2473-06 (ÄA). Dieser wurde bisher in allen Ausschüssen systematisch abgelehnt.

Der Änderungsantrag soll mit dem Projekt "Groß Biestow" in Zusammenhang gesehen werden. Dies ist jedoch nicht im Sinne des Ortsbeirates Biestow. Die Flächennutzungspläne werden getrennt von einander betrachtet und behandelt.

 

Ergebnis: Der Ortsbeirat Biestow nimmt den Änderungsantrag 2017/BV/2473-06 (ÄA) zur Kenntnis.

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