01.03.2017 - 9.1 Durchführung eines Bürgerentscheides

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Gemäß § 20 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Gemeindevertretung im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Mehrheit aller Mitglieder die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen (Vertreterbegehren).
Der Beschluss muss die zu entscheidende Frage enthalten und den Zeitpunkt des Bürger­entscheides bestimmen.

Das Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde wurde hergestellt.

 

 

Der Präsident informiert, dass durch die Einreicher des Änderungsantrages Nr. 2017/BV/2431-04 A) um folgende redaktionelle Änderung gebeten wurde:

- vor „Ausstellungsstücke“ wird „maritimen“ eingefügt.

 

 

Im Verlauf einer umfangreichen Diskussion informiert der Oberbürgermeister, dass nach Gesprächen mit städtischen Unternehmen und vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse für 2018 zusätzliche Gewinnausschüttungen avisiert wurden (ca. 2 Mio. EUR von der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH und ca. 8 Mio. EUR von der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH), die zur Finanzierung der Verlegung des Traditionsschiffes ein­schließlich der weiteren maritimen Ausstellungsstücke eingesetzt werden können.

Weiterhin informiert der Oberbürgermeister, dass die Rechtsaufsichtsbehörde die mit Änderungsantrag Nr. 2017/BV/2431-04 A) von vier Fraktionen vorgeschlagene veränderte Fragestellung zum Bürgerentscheid geprüft und keine rechtlichen Bedenken geäert hat.

 

 


Auf Antrag von Frau Dr. Bachmann erfolgt die wortwörtliche Aufnahme ihrer vorherigen Redebeiträge wie folgt in diese Niederschrift:

 

1. Redebeitrag:

 

Der Ausgangspunkt der Beschlussvorlage lautet hier: Nach Jahren der Diskussion gibt es keine abschließende Entscheidung über den Standort des Traditionsschiffes. Dies ist schlichtweg falsch - damit ist auch der Ausgangspunkt falsch. Weil spätestens seit 2011 gibt es eine abschließende Entscheidung. Zu klären ist also nicht die Standortfrage, meine Damen und Herren, zu klären ist vielmehr die Frage nach der Umsetzung von Bürgerschaftsbeschlüssen.
Im Übrigen wird mit der permanenten Propagierung, die Bürgerschaft könne sich seit Jahren nicht entscheiden die ja momentan stattfindet in allen Medien auch damit wird das Gremium Bürgerschaft eigentlich verunglimpft, weil wir haben immer eine Entscheidung getroffen mit ganz großer Mehrheit, neben der Verletzung der Gültigkeit von Beschlüssen - diese sind offensichtlich völlig egal.

 

Wenn schon ein aus unserer Sicht, also Fraktionssicht, nicht erforderlicher Bürgerentscheid im Wege eines so genannten Vertreterbegehrens von einigen Fraktionen erfolgen soll, dann doch aber bitte mit den Kriterien, die Sie selber von den Bürgern im Rahmen von Bürgerbegehren abverlangen.

 

Diese Kriterien sind die Folgenden und zwar bereits beim Sammeln der Unterschriften und damit, wenn Sie das Ding initiieren Sie haben ja schon den Beschluss gefasst, Sie initiieren es weiter und folgende Voraussetzungen sind dazu nötig:

 

Eine eindeutige Fragestellung, die alles benennt, was tatsächlich gemeint ist und auch zu entscheiden ist. Zweitens die Darlegung aller Kosten und ihrer Deckung und drittens die Offenlegung aller Vor- und Nachteile des zu Entscheidenden. Das muss beim Beginn feststehen. Alle diese Voraussetzungen für einen Bürgerentscheid liegen derzeit nicht vor. Herr Peters hat vorhin ganz korrekt gesagt, welche Kosten entstehen, wissen wir heute nicht.

 

Bei der Frage des Oberbürgermeisters fehlen alle weiteren Schwimmobjekte, obwohl sie im Sachverhalt stehen. Bei der Frage der vier Fraktionen kann sich jeder selbst interpretieren, was die weiteren maritimen Ausstellungsstücke sein könnten. Auf die Idee - fragen Sie einfach mal die Bürger - dass alle schwimmenden Objekte gemeint sind und bis zu 90 Großobjekte, kommt eigentlich niemand.

 

Weder die Fragestellung, noch der Sachverhalt beim Oberbürgermeister und den Fraktionen enthalten die gesamten Kosten und damit auch nicht deren Deckung.

 

Jedes Bürgerbegehren wäre spätestens an dieser Stelle bei der Zulässigkeit gescheitert. Hier aber wird mit der heutigen Beschlussfassung ein Blankocheck erteilt, weil Sie den Beschluss ja nicht zurückholen. Sie beschließen den Bürgerentscheid zu Frage X, ohne dass die Kosten feststehen so weit sind wir uns ja einig.

 

Weder die Vorlage des Oberbürgermeisters, noch die Vorlage der Fraktionen enthalten die Vor- und Nachteile des zu Beschließenden. Es soll also ein Entscheid heute freigegeben werden, dessen konkrete Umsetzung wie Stimmzettel, Informationsblatt, Vor- und Nachteile niemand kennt. Also alles, was sonst bei der Initiierung eines Bürgerbegehrens stets vorzulegen ist.

 

Ganz interessant ist auch noch der Sachverhalt. Da steht drin, dass die Machbarkeitsstudie Mitte dieses Jahres fertig wird. Mitte des Jahres, wenn es gut geht, Juni, wenn es schlecht geht, Ende Juni/Juli - dann haben wir Sommerpause und dann geht es in den August und dann wollen Sie darüber diskutieren? Sehr interessant. Das heißt, Sie fassen erst einen Beschluss über eine Angelegenheit, wo es noch keine Machbarkeitsstudie gibt.


Sie verstoßen damit im Übrigen zu 100 Prozent gegen Ihren eigenen Beschluss, der noch  nicht lange her ist, nämlich vom 7. Dezember 2016, wo Sie alle diese Voraussetzungen selbst benannt haben. Nun verzichten Sie darauf und geben die Sache komplett aus der Hand. Im Übrigen leiten Sie einen direktdemokratischen Entscheid ein, ohne zuvor die demokratischen Gremien Ausschüsse und Ortsbeiräte eingebunden zu haben.

 

Der Bürgerentscheid ist aus unserer Sicht derzeit in gar keiner Weise entscheidungsreif, ganz unabhängig von der Nichtnotwendigkeit und der für uns nach wie vor höchst problematischen Frage, ob eine solche komplexe Entscheidung überhaupt zulässig ist, wenn man nämlich die komplexen Folgen sich betrachtet, die dann nicht nur in der Stadtentwicklung sind, in der Stadtsilhouette, in den Auswirkungen für die Hanse Sail usw., Baufelder und was wir da alles haben. Gewöhnlicherweise ist dieses nicht zugänglich.

 

Meine Damen und Herren, dieser Bürgerentscheid ist nicht entscheidungsreif. Sie geben aber heute alles aus der Hand. Und noch eins zur Frage: Eine Frage sollte immer so formuliert sein, dass ein Bürger sich der Konsequenz bewusst ist. Weil die meisten gehen in eine Wahlkabine, schauen den Zettel an und haben ihn vorher nie gesehen. Das ist die Realität.“

 

2. Redebeitrag:

 

Selbstverständlich haben wir auch die Anhänge gelesen und auch die Beschlusslage und ich fand das immer sehr spannend, weil Sie (Herr Methling) auf ein Bürgerbegehren aus dem Jahr 2009 zurückgreifen mit einem Kostenpunkt von 150.000,- Euro. Dann haben wir 2011 die Beschluss­vorlage für Ihren Bürgerentscheid, da waren es dann 350.000,- Euro ich habe damals gesagt, es sind elf Millionen (Euro), habe viel Schelte bekommen, es sind jetzt elf Millionen (Euro).

 

Und die Bürgerschaft hat 2011 eine Entscheidung zu dem Bürgerentscheid getroffen. Sie hat es nämlich abgelehnt. Damit ist eine Entscheidung getroffen, alles andere hätte man nicht diskutieren müssen, er ist für nicht zulässig erklärt worden. Und dann haben Sie, weil es ist ja immerhin auch ein Bürgerentscheid, der wesentlich getragen wird durch Ihre Wählergruppe, dann sind die einfach nicht klagen gegangen. Ich kann natürlich auch sechs, sieben Jahre gar nicht klagen und dann sagen, das sei noch offen. Also auch da denke ich mal, das ist nicht wirklich ganz seriös.

 

Was mich aber heute gefreut hat, sind Ihre neuen Nachrichten. Die erste Nachricht, zehn Millionen (Euro) sind da. Das heißt ja immerhin, es kostet auch zehn Millionen (Euro). Insofern, denke ich, können wir auf Herrn Hallier jetzt tatsächlich sogar verzichten, weil wir haben das ja. Das heißt, vielen Dank für diese Info, es kostet zehn Millionen (Euro).

 

Vielen Dank, dass es natürlich auch die kommunalen Unternehmen, Grundstücksgeschäfte …

 

Und jetzt komme ich zu dem eigentlichen Punkt und das ist wieder die Kritik an die Fraktionen, die hier heute zustimmen. Das Innenministerium hat Ihnen heute zwei wesentliche Hinweise gegeben, die Sie hier nicht berücksichtigen. Der Kostendeckungsvorschlag muss dem Bürger bekannt sein. Sie müssten ihn heute theoretisch mit beschließen haben wir nicht. Dann hat das Innenministe­rium die Anregung gegeben, wie ich ja vorhin gesagt habe ganz deutlich, der Bürger muss wissen, nämlich in der Fragestellung, was hier eigentlich verlegt werden soll. Das steht in Ihrer Frage­stellung nicht. Das heißt, welche konkreten Ausstellungsstücke sind hier gemeint.

 


Herr Oberbürgermeister, Sie legen einfach aus. Der eine meint, dieses verlege ich, der andere, das. Die jetzige Fragestellung heißt „… die weiteren …“ sind eigentlich alle. In Ihrer Vorlage, das fand ich sehr gut, in Ihrer Beschlussvorlage steht drin, dass auch alle gemeint sind. Nämlich der Lange Heinrich, die „Capella“, der „1. Mai“ und die anderen auch noch. Das heißt, es sind drei Schiffe noch dazu - finde ich nicht in der Vorlage.

 

Frau Kröger erklärt, wir drehen uns seit Jahren im Kreis. Nein, eigentlich nicht, wir haben uns entschieden. Das Einzige ist, es wurde nicht umgesetzt.

 

Die Kosten sind jetzt auf einmal da, wir haben jetzt mehrere Monate Zeit, sagte sie, die Kosten zu kommunizieren. Finde ich spannend, weil der Oberbürgermeister sagte an einer anderen Stelle, welche Kosten auftreten, werden wir heute nicht beurteilen können und auch nicht im September. Welche Kosten möchten Sie dem Bürger denn eigentlich kommunizieren? Sie kennen keine.

 

Dann haben wir immer gesagt: Bevor man eine Standortentscheidung trifft, hat man bitte für jeden der Standorte ein Konzept. Ein Konzept IGA mit und ohne Schiff und ein Konzept Stadthafen mit und ohne Schiff. Haben Sie das heute? Nein. Niemand weiß es. Das erarbeiten Sie jetzt irgendwie, wir haben keine Einflussmöglichkeiten mehr und der Dringlichkeitsantrag der Linken - wir werden ihm zustimmen, weil es ist immer sozusagen Unfug verringern aber nie nicht beenden -, weil in dem Dringlichkeitsantrag steht in ganz vielen Punkten alles das drin, was eigentlich erforderlich wäre; das heißt, das ist die Kosmetik davon, dass man von seinem Beschluss im Dezember abgegangen ist, weil da stand das alles drin, dass das heute vorliegen sollte. Das haben wir nicht. Das heißt, Sie beschließen etwas, wozu Sie die Konsequenzen nicht kennen. Sie kennen weder die konkrete Kostenhöhe, Sie kennen weder die Standortkonzepte, Sie kennen weder, was das für Folgen hat und trotzdem beschließen Sie. Vielen Dank, wir nicht.“

 

 

 

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:
 

1. Nr. 2017/BV/2431-02 A),

2. Nr. 2017/BV/2431-01 A),

3. Nr. 2017/BV/2431-03 A),

4. Nr. 2017/BV/2431-05 A),

5. Nr. 2017/BV/2431-04 A).

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage:

Soll das Traditionsschiff als Kern der maritimen Sammlung der Hansestadt Rostock seinen neuen Standort im Rostocker Stadthafen finden, wo für den Fall der Verlegung des Schiffes die landseitige Errichtung eines ergänzenden Gebäudes beabsichtigt wird?“

 

2. Die Bürgerschaft legt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 24. September 2017, den Tag der Bundestagswahl.

 

3. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die Bundestagswahl gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

 

4. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Kreiswahlausschuss für den Bundestagswahlkreis 14 gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

 

5. Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

 

 

Beschluss Nr. 2017/BV/2431:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheids über die Frage:

Sollen das Traditionsschiff und die weiteren maritimen Ausstellungsstücke vom Standort Schmarl in den Stadthafen verlegt werden?“

 

2. Die Bürgerschaft legt den Termin zur Durchführung des Bürgerentscheids auf Sonntag, den 24. September 2017, den Tag der Bundestagswahl.

 

3. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die Bundestagswahl gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.

 

4. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Kreiswahlausschuss für den Bundestagswahlkreis 14 gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.

 

5. Das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.

 

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Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage