14.02.2017 - 5 Vorstellung der Planung für den Neubau des Spie...

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Wortprotokoll

Herr Patzer vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege stellt den Plan zum Neubau eines Spielplatzes im Krischanweg vor.

Der rechtskräftige B-Plan „An der Jägerbäk“ erlaubt den Neubau des Spielplatzes eigentlich nicht.

Am 20.01.2017 erhielt das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege den erforderlichen Befreiungsbescheid für den B-Plan und auch die Baugenehmigung wurde erteilt.

Ein sicheres Betreten und Verlassen des Spielplatzes gewährleistet eine Abbügelung. Zwei Stellplätze im Krischanwegssen dafür umgestaltet werden.

Geplant sind  Spielgeräte für Kinder der Altersgruppe 7-13 Jahre. Für jüngere Kinder muss die Stadtverwaltung keine Spielplätze im öffentlichen Raum vorhalten. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Vermieter.

Zur Straßenseite wird der Spielplatz eingezäunt. Eine Rasenfläche mit Bäumen und Sträuchern dient der gestalterischen Auflockerung des Geländes.

Fahrradständer befinden sich auf dem Gelände des Spielplatzes.

r Kinder bis 6 Jahre wird es ein kleines Angebot an Geräten geben.

Eine Gerätekombination ist für die Kinder ab 7 Jahre geplant.

Die Mittel zum Bau des Spielplatzes in Höhe von 132.000,- € wurden freigegeben.

Das Vergabeverfahren ist eröffnet. Bauzeit: Mai Juli 2017.

Auf Nachfrage erläutert Herr Patzer den Stand der Planungen für die Sanierung der Bastionen am Schwanenteich. Für die erste sei Geld in den Haushaltsplan 2019 eingeplant, für die zweite ist die Finanzierung weiterhin unklar.

Herr Jänicke bedankt sich für die Ausführungen und hofft, dass so die Wünsche der EinwohnerInnen umgesetzt werden können.

 

Herr Wiesner fragt ergänzend nach der Position des Amtes zu dem geplanten „Uecker-Museum“(Kunsthalle) im Schwanenteichpark. Die Planungen liegen derzeit noch nicht vor, jedoch ist der Bereich der Denkmalpflege mit einzubeziehen.

 

Weiterhin erfragt Herr Wiesner den Standpunkt zu der Frage, ob für Wohnungsunternehmen die Möglichkeit besteht, kommunale Rasenflächen zu erwerben, um darauf Parkplätzer ihre Mieter zu schaffen.

Herr Patzer stellt klar, dass bei „Grünzügen“ nicht diskutiert wird. Bei einzelnen „Splitterflächen“ ist es vorstellbar. Der Hinweis der unrechtmäßigen Nutzung der Rasenflächen als Parkplatz wird an den Kommunalen Ordnungsdienst gegeben.