24.01.2017 - 5.1.7 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Ausschusses tauschen sich über die im Änderungsantrag herabgesetzte Frist für die Rückumwandlung von 2 Jahren sowie über die Formulierung "in begründeten Härtefällen" aus.

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Beschluss:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Punkt ergänzt:

 

4. Für die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen

in Dauerwohnungen wird grundsätzlich eine Frist von 2 Jahren ab Rechtskraft des Bebauungsplanes gewährt. In begründeten Härtefallen kann die Frist um maximal

2 Jahre verlängert werden.

Die Abwägung und die Begründung werden an den entsprechenden Punkten geändert.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt