01.02.2017 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 "Thierfelderstraße"...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ein Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V wurde nicht angezeigt und es wurde auch kein Mitglied ungerechtfertigt von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

Der Präsident informiert, dass der Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-01 (ÄA) von Karsten Cornelius (für den Ortsbeirat Hansaviertel) zurückgezogen und durch Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA) ersetzt wurde.

 

Zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA) wurde durch den Einreicher um redaktionelle Änderungen zum Beschlussvorschlag gebeten:

 

- Aus dem Wort "künftigen" soll "zukünftigen" werden.

- Und das Wort "möglichen" soll vor „zukünftigen“ eingefügt werden
(… zu einer möglichen zukünftigen Haltestelle).

 

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage
einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich
zu den Änderungsanträgen Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA) und Nr. 2016/BV/2277-03 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA)
und mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/2277-03 (ÄA)

 

- Ortsbeirat Hansaviertel empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit eigenem Änderungs­antrag Nr. 2016/BV/2277-02 (ÄA)

 

 

Zu einer Nachfrage von Herrn Groth wird Herrn Müller (Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) das Wort erteilt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 08.WA.170 „Thierfelderstraße“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 für das Wohngebiet “Thierfelderstraße“, begrenzt:
 

- im Norden:

durch die Straßenbahnlinie zum Neuen Friedhof,

- im Osten:

durch die Parkstraße,

- im Süden

durch die Satower Straße,

- im Westen:

durch das Universitätsgelände am Dr.-Lorenz-Weg und das Gelände des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. 

 


Beschluss Nr. 2016/BV/2277:
 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 08.WA.170 „Thierfelderstraße“ eingereichten Stellungnahmen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden mit dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344), berichtigt am 20.01.2016 (GVOBl. M-V S. 28/29), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 für das Wohngebiet “Thierfelderstraße“, begrenzt:
 

- im Norden:

durch die Straßenbahnlinie zum Neuen Friedhof,

- im Osten:

durch die Parkstraße,

- im Süden

durch die Satower Straße,

- im Westen:

durch das Universitätsgelände am Dr.-Lorenz-Weg und das Gelände des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), mit den örtlichen Bauvorschriften, (Anlage 2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt. 

 

4. Bei den Verkaufsverhandlungen zu den Bauflächen wird vertraglich gesichert:


a) die Beschränkung der maximalen einzeln zu vermietenden Ladenflächen auf 400 m²,
 

b) die Möglichkeit der Schaffung von Wohnraum für betreutes und altersgerechtes Wohnen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, über den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ abzusichern, dass zwischen den Grundstücken der beiden Kitas eine Wegeverbindung zu einer möglichen zukünftigen Haltestelle der Straßenbahn der Rostocker Straßenbahn AG frei gehalten wird.

 

 

Anlagen:
1. Abwägungsunterlagen,
2. Satzung über den Bebauungsplan Nr. 08.WA.170 „Thierfelderstraße“,
    Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
3. Begründung der Satzung

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

44

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0

 

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Anlagen zur Vorlage