19.01.2017 - 6.1 Sachstand zur Heinkel-Mauer durch die Verwaltung

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Wortprotokoll

 

 

Frau Gründel verweist auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE 2016/AM/2351-01.

 

Da das Landesamt für Denkmalpflege am 26.10.2016 das Einvernehmen hinsichtlich des Abrisses der Mauer verweigert habe, müsse nun die oberste Landesbehörde nach § 7 Abs. 6 Denkmalschutzgesetz, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, entscheiden. Mit der Entscheidung werde in Kürze gerechnet.

 

Mit den Unterlagen seien am 30.11.2016 weitere Unterlagen des Büros Inros Lackner eingereicht worden, die den desolaten Zustand der Mauer, insbesondere des Fundaments, bestätigen. Die Wand müsse ertüchtigt, ein Großteil der Ziegel (aber Höhe Fensterbänke) ersetzt werden. Aus wirtschaftlichen Aspekten halte die Hansestadt Rostock die Sanierung der Mauer für nicht vertretbar.

 

Frau Kranig dankt der Verwaltung für die umfassende Stellungnahme. Das Thema bewege viele Rostocker. Deswegen sei ein transparentes Verfahren unbedingt erforderlich.

 

Herr Mrotzek und Herr Dr. Mehlan verweisen auf die Bedeutung der Mauer für Rostock, sie sei ein Wahrzeichen der Stadt. Auch in anderen Städten seien Denkmale kriegsbedingt Repliken.

 

Frau Kranig und Frau Arndt bekräftigen, Geld sei nicht alles, die Mauer erfülle einen Wert, der nicht mit Geld auszudrücken sei, sie stehe für die Identität der Stadt.  Es sei ein Zeichen, wie man in der Stadt mit Denkmalen umgehe.

 

Herr Nadolny fragt nach den Gründen der Ablehnung des Abrisses durch das Landesdenkmalamt.

 

Frau Gründel verweist auf den Denkmalwert der Mauer. Die Behörde halte die Sanierung für wirtschaftlich vertretbar. Eine wirtschaftliche Verwertung der Mauer sehe sie aber nur sehr begrenzt, da die Eingliederung durch die Lage (Straßenbahn, geplanter Radweg) schwierig sei.

 

Frau Dr. Selling erläutert, dass der Eigentümer und die Hansestadt Rostock die Geschichte der Mauer auch nach einem Abriss erlebbar machen wollen. Dies sei z. B. über eine Ausstellung im Wohngebiet und über das Zeigen von Teilen der Mauer möglich.

 

Herr Teske äußert seine Verwunderung über den Abrissantrag, da laut einem Wettbewerbsentwurf die Mauer integriert werden soll.

 

Frau Gründel erklärt, dass das Teilgrundstück mit der Mauer nicht Bestandteil des Wettbewerbs war.