19.01.2017 - 4.1 Alexander Prechtel (für den Ortsbeirat Seebad W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende begründet den gestellten Antrag des Ortsbeirates Seebad Warnemünde/ Seebad Diedrichshagen. Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung werde es ermöglicht, die Verantwortung zur Vereinnahmung der Kurabgabe auf die Parkplatzbetreiber zu übergeben.

 

Herr Fromm, Leiter des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde, bestätigt das grundsätzliche Interesse der Verwaltung die Einnahmen aus der Kurabgabe zu steigern. Jedoch sei es nicht sehr effektiv die Verantwortlichkeit zur Vereinnahmung auf die verschiedenen Parkplatzbetreiber und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung zu übertragen. Empfehlenswert sei aus Sicht der Tourismuszentrale die Errichtung eines Caravan-Parkplatzes. Der Betreiber sei dann automatisch Quartiergeber im Sinne der Kurabgabensatzung und könne entsprechend mit der Vereinnahmung beauftragt werden.

 

Herr Fromm führt auf Nachfrage aus, dass die Einziehung der Abgabe über einen Automaten nicht möglich sei, da entsprechend der Regelungen im Landesmeldegesetz auch Personendaten zu erheben sind. Bei der Kurabgabe handele es sich darüber hinaus um eine personenbezogene Abgabe, sodass auch die Auferlegung einer erhöhten Parkgebühr für Caravans (fahrzeugbezogen) nicht möglich sei.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, die Kurabgabesatzung vom

05. November 2007 wie folgt zu ergänzen:

 

§ 6 Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

 

Quartiergeber im Sinne dieser Vorschrift sind auch Betreiber von Parkplätzen und Stellplätzen, die zur Aufnahme von Wohnmobilen und Wohnwagen geeignet sind.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage