11.01.2017 - 8.1 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 11.01.2017
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Resultierend aus den o.g. Vorschlägen zur Änderung der Beschlussvorlage stellt der Ortsbeirat folgende Änderungsanträge:
Zu den Änderungsanträgen wird folgender Beschlusstext gefasst:
Beschlussvorschlag 01 von Frau Krüger:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wie folgt zu ändern:
Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt
Im Nordosten: keine Änderung
Im Nordwesten: durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 110/36, 3/5, 3/11,3/10 und
3/13 und 113/8 der Flur 1, Gemarkung Biestow
im Südosten: keine Änderung
im Südwesten: durch die südöstlichen Grenzen des Flustückes 113/7 der Flur 1,
Gemarkung Biestow
In der Anlage „Lageplan“ zur Beschlussvorlage 2016/BV/2264 wird der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 im westlichen Bereich so geändert,
dass sich die gemeinsame Schnittstelle an der südöstlichen Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 befindet.
Der Bebauungsplan Nr. 09.W.57 gilt uneingeschränkt und ist bei der Aufstellung von
Nr. 09.W.189 zu beachten. Insbesondere dient er der Sicherstellung des Denkmalschutzes
und alter Dorfstrukturen, des Orts-und Landschaftsbildes sowie dem Natur- und Artenschutz
im südöstlichen Planungsraum von Biestow.
Die Fläche des Planungsgebietes umfasst damit ca. 16 ha.
Sachverhalt:
Die im Satzungsbeschluss vom 02.06.1999 zum Bebauungsplan Nr. 09.W.57 und mit Satzungsbeschluss vom 12.09.2007 zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.57 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen zum Natur- und Artenschutz sowie zur Erhaltung des Ortsblickes nebst den zugehörigen ausführlichen Begründungen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Es gibt weder fachliche noch allgemein stadtplanerische Erfordernisse, diesen Bereich mit Häusern zu überplanen, zumal es sich um einen Bereich mit einem nach dem Naturschutzrecht geschützten Soll und Grünlandflächen als Lebensraum für geschützte und streng geschützte Arten handelt. Weiter wird mit Nr. 09.W.57 die Abgrenzung des alten Dorfes Biestow und das landschaftsprägende Bild vom Osten sichergestellt!
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 0 |
| Abgelehnt |
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Beschlussvorschlag 02 des Ortsbeirates:
Der Beschlussvorschlag über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ wird um folgendes Planungsziel ergänzt:
Die äußere straßenverkehrliche Wohngebietserschließung für Kfz erfolgt ausschließlich von dem auf der L132 befindlichen Verkehrsknoten.
Ausgeschlossen ist die straßenverkehrliche Erschließung über die Groß Stover Straße, den Sildemower Weg und den Biestower Damm.
Öffentliche Gehweg- und Radwegebeziehungen sind unter Berücksichtigung bestehender Dorfwegebeziehungen zu planen.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.
Beschlussvorschlag 03 des Ortsbeirates:
Der Beschlussvorschlag über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ wird um folgendes Planungsziel ergänzt:
Im Planungsgebiet sind öffentlich zugängliche und angemessene Grünanlagen einzuordnen, insbesondere für Spiel, Sport und Freizeit.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.
Beschlussvorschlag 04 des Ortsbeirates:
Der Beschlussvorschlag über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße“ wird um folgendes Planungsziel ergänzt:
Dem Schutz des Hoppenhof-Solls (Sicherung des geschützten Biotops und Amphibienwanderung) ist höchste Priorität beizumessen. Unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes ist eine größtmögliche Baufreiheit zu gewährleisten. Die umliegenden Flächen sind vorrangig für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis:
Der Änderungsantrag wird einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Für ein Gebiet in Rostock-Biestow, begrenzt
im Nordosten: durch die Baugrundstücke südlich des Sildemower Wegs,
im Nordwesten: durch die Groß Stover Straße,
im Südosten: durch die Gemeindegrenze der Nachbargemeinde Papendorf,
im Südwesten: durch die jeweiligen Südgrenzen der Flurstücke 113/6, 113/7 und 116/3 der
Flur 1, Gemarkung Biestow
soll der Bebauungsplan Nr. 09.W.189 für das „Wohngebiet Nobelstraße" aufgestellt werden.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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210,5 kB
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