15.12.2016 - 5 Information zum Winterdienst der HRO 2016/2017

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Wortprotokoll

Herr Böttner geht bei seinen Ausführungen auf folgende Punkte ein:

-          Winterdienst ist dem Straßenreinigungsdienst zugeordnet und gilt vom 01.11. bis 31.03.

-          auf Fahrbahnen gilt keine Räum-und Streupflicht

-          die Räum- und Streupflicht ist auf Gehwegen an Anlieger übertragen und in Straßenreinigungsklassen unterteilt

-          Neuer Markt/UNI-Platz/ Lange Str. sind in Reinigungsklasse 1 eingeteilt

-          Stadt hat eine Konzeption zur Streupflicht mit der Stadtentsorgung abgeschlossen

-          Salz darf nur auf Straßen und Wegen der Stufe A und B  eingesetzt werden

-          Stufe C kein Salz

-          Radwege von Gehlsdorf bis Lübecker Str, werden mit Sole behandelt

-          Radwegewart wird jetzt auch im Winter eingesetzt

 

Herr Simowitsch bedankt sich für die Information und lobt die neuen Elemente des Winterdienstes Sole statt Salz und Einsatz des Radwegewartes.