24.11.2016 - 4.1 Berthold F. Majerus (für die CDU-Fraktion...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

Frau Dr. Bacher erläutert den Änderungsantrag ihrer Fraktion. Eine umfassende Information der Bürger und die Einbeziehung der konzeptionellen Seite seien wichtig.

 

Frau Kranig weist darauf hin, dass die Informationen den Bürgern auch objektiv präsentiert werden müssen.

 

Frau Jens äußert, dass sie kein Freund des Antrags sei. Er sei rechtlich bedenklich, es gebe eine Beschlusslage. Außerdem bedeute er ein Jahr Zeitverzug. Den Änderungsantrag halte sie aber für berechtigt.

Im Bürgerentscheid müsse man Deckungsquellen für alle anfallenden Kosten anführen. Wenn man beabsichtige, das Traditionsschiff in den Stadthafen zu verlegen, bedeute das eine allumfassende Verlegung des maritimen Erlebniszentrums, inklusive aller technischer Objekte und Denkmale in den Stadthafen. Man benötige dafür ein sehr großes Areal und hätte damit ein Platzproblem bei Großveranstaltungen (HanseSail). Die Sicht auf Gehlsdorf sei durch die Größe des Schiffes erheblich eingeschränkt.

Die Stadthafenentwicklung sei voranzutreiben, dafür gebe es aber auch andere Wege, z. B. kleinere Kreuzfahrtschiffe in den Stadthafen zu holen. Sie verweist auf ein INTERREG-Projekt, an dem die Hansestadt Rostock beteiligt sei.

 

Herr Teske unterstützt den Antrag, seine Fraktion stehe für Bürgerbeteiligung. Man müsse aber das gesamte Areal bedenken.

 

Frau Schulz äußert, dass sie dem Änderungsantrag zustimmen werde, dem Antrag nicht. Es gebe eine klare Positionierung zum Standort des Schiffes.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu möglichen Investitionsentscheidungen für ein maritimes Erlebniszentrum am Standort Stadthafen oder am Standort IGA-Park. Mit dieser Entscheidung wird auch der Standort des Traditionsschiffes sowie sämtlicher Investitionen für die Präsentation der maritimen Geschichte Rostocks und eines potentiellen maritimen Erlebniszentrums festgelegt.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtlichen und formellen Bedingungen sowie die zulässige Formulierung der konkreten Fragestellung zur Herbeiführung eines Bürgerentscheides zu erarbeiten und zur Sitzung der Bürgerschaft am 1. Februar 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen.

Bis zur Durchführung respektive Ergebnisses eines Bürgerentscheides werden alle damit zusammenhängenden Entscheidungen zurückgestellt. 

 

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Abstimmung:                                                         Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt