15.11.2016 - 5.2.5 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schäfer stellt die Beschlussvorlage vor und erläutert die drei gestellten Befreiungsanträge:

- Befreiung von der Höhe der baulichen Anlage

- Befreiung von der Baumassenzahl

- Befreiung von der festgesetzten Höhe des Erdgeschossfußbodens zum Schutz vor Hochwasser.

Die Höhe der zu errichtenden neuen Werkhalle resultiert aus der Größe der darin zu verarbeitenden Bauteile. Eine Verlagerung der Produktion nach außen ist wegen der dann entstehenden Lärmimmission nicht möglich.

Da die geplante Höhe der baulichen Anlage mit 59,98 m über HN statt der max. zulässigen 35 m über HN schon sehr von den Festsetzungen des B-Planes abweicht, wurde in einer Diskussion darüber gesprochen, ob nicht eine Änderung des B-Planes in Erwägung gezogen werden sollte, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen.

Herr Prechtel führt aus, dass der Ortsbeirat Warnemünde dem Vorhaben zugestimmt hat. Das Votum des Ortsbeirates Groß-Klein liegt noch nicht vor (Sitzung am 15.11.16). Die Abstimmung des Bau- und Planungsausschusses erfolgt abschließend.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben: Antrag gemäß § 16 BImSchG, hier: Erweiterung der bestehenden Werft durch Errichtung einer neuen Werkhalle ("Halle 8a") mit 2 Werbeanlagen und Trafostation, B-Plan Nr. 01.GE.83 "Maritimes Gewerbegebiet Groß Klein", Rostock, Werftallee 13, Az.: 03361-16 wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage