09.11.2016 - 10.5 Spielplatzkonzept der Hansestadt Rostock...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1968-01 A)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zum Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1968-01 A)

 

 

- Empfehlungen Ortsbeiräte zur Beschlussvorlage r ihren Ortsbeiratsbereich:
 

- zustimmende Empfehlungen:
 

- OBR Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke

- OBR Lichtenhagen

- OBR Groß Klein

- OBR Lütten Klein

- OBR Evershagen

- OBR Schmarl

- OBR Reutershagen

- OBR Hansaviertel

- OBR Gartenstadt/Stadtweide

- OBR Kröpeliner-Tor-Vorstadt

- OBR Südstadt

- OBR Biestow

- OBR Brinckmansdorf

- OBR Dierkow-Neu

- OBR Dierkow-Ost, Dierkow-West

- OBR Toitenwinkel

- OBR Stadtmitte:mit eigenem Änderungsantrag Nr. 2016/BV/1968-01 A)

 

- ablehnende Empfehlungen:

 

- OBR Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen

- OBR Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

 

 

Frau Kröger spricht das Thema Senioren-Aktivplätze auch für Rostock an.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des Spielplatz­konzeptes der Hansestadt Rostock in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock.

In den jährlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/1968:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die 1. Fortschreibung des Spielplatz­konzeptes der Hansestadt Rostock in der vorliegenden Fassung als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage zum Thema öffentliche Spielplätze der Hansestadt Rostock.

In den jährlichen Haushaltsplänen sind dafür ausreichende Mittel bereitzustellen.

 

2. Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, das Spielplatzkonzept in einem fünfjährigen Rhythmus fortzuschreiben.

 

3. Die Prioritätenliste wird erweitert und der Bürgerschaft als Informationsvorlage zur Kenntnis gegeben, wenn mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, als im Haushaltsplanentwurf 2017 für die Jahre 2017 - 2020 vorgesehen sind.

 

Anlage:

Spielplatzkonzept … (wird nach Fertigstellung beigefügt)

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage