03.11.2016 - 5.4 Entscheidung zur Ausübung der Übergangsregelung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Grape, stellvertretende Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, stellt die Beschlussvorlage vor und begründet die Erforderlichkeit für die Abgabe der Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt. Welche finanziellen Auswirkungen die Neuerungen des § 2b UStG auf die Hansestadt Rostock ab dem Haushaltsjahr 2021 haben, könne seitens der Verwaltung aktuell nicht eingeschätzt werden.

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Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Rostock optiert zur Anwendung des bisherigen Umsatzsteuerrechts

§ 2 Abs. 3 UStG. (Die Hansestadt Rostock wendet die Übergangsregelung gemäß § 27

Abs. 22 UStG - vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs - für ihr gesamtes Unternehmen an.)

Der Abgabe der Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 UStG an das Finanzamt Rostock, handelnd durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock als gesetzlichem Vertreter, wird zugestimmt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage