03.11.2016 - 5.2 Umsetzung von Handlungsempfehlungen des Gutacht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage bestätigt Herr Dr. Müller, dass die im Brandschutzbedarfsplan aufgeführten Investitionen durch den KOE durchgeführt werden. Da es aber im Bereich der Feuerwehr und des Rettungsdienstes keine Fördermöglichkeiten gebe, werde durch den Kernhaushalt vermutlich der Zuschuss an den Eigenbetrieb für die Durchführung der Investitionen erhöht werden, da der KOE andernfalls keine Kreditgenehmigung in voller Höhe durch das Land erhalte. Konkrete Zahlen lägen jedoch noch nicht vor.

 

Herr Edelmann bestätigt, dass die im Punkt II. aufgeführten Maßnahmen mit der mittelfristigen Investitionsplanung der Haushaltsjahre 2017 - 2020 im Einklang stünden. Lediglich bezüglich der Personalkosten sei eine geringe Erhöhung erforderlich.

 

Abschließend betont Herr Dr. Müller, dass es sich bei der vorgelegten Bedarfsplanung um keine haushaltsrechtliche Entscheidung handele. Es sei das Ergebnis einer rein fachlichen Untersuchung zur Gewährleistung des Brandschutzes künftig drei Feuerwachen in der Hansestadt Rostock vorzuhalten.

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Beschlussvorschlag:

I)

Die Bürgerschaft beschließt die sich aus den Risikoklassen A - C ergebenden Qualitätskriterien für kritische Wohnungsbrände entsprechend den Empfehlungen des Gutachters aus der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016.

 

Sie beauftragt den Oberbürgermeister mit der Umsetzung.

 

Erstes Qualitätskriterium:

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risiko-klasse A und B innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung mit 10 Funktionen am Einsatzort ist.

Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 12 Minuten nach der Alarmierung mit 6 Funktionen am Einsatzort.

 

Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.

 

Zweites Qualitätskriterium:

Ziel ist es, dass die Feuerwehr bei kritischen Wohnungsbränden in Ortsteilen mit Risikoklasse A und B innerhalb von 13 Minuten nach der Alarmierung mit 16 Funktionen am Einsatzort ist.

Für kritische Wohnungsbrände in Ortsteilen mit Risikoklasse C ist die Feuerwehr innerhalb von 17 Minuten nach der Alarmierung mit 12 Funktionen am Einsatzort.

 

Dies gilt für einen Zielerreichungsgrad von ≥ 90 % der Summe der Einsätze gem. der Qualitätskriterien.

 

II)

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nachfolgende Maßnahmen nach Maßgabe des Haushaltes und in Anlehnung an die Handlungsempfehlungen des Gutachtens zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans vom 06.09.2016 umzusetzen:

 

a)  Koordinierung der nachfolgenden Maßnahmen und Abschluss bis spätestens 31.12.2020.

 

b)  Realisierung des Neubaus und der Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache

     3 im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Standortstruktur für die

     Berufsfeuerwehr und der damit verbundenen Maßnahmen im Bereich Toitenwinkel,

     Dierkower Allee /

     Auffahrt zur A 19 bis zum 31.12.2020. Suche und Nachweis eines geeigneten Grund-

     stücks bis zum 30.06.2017. Der Ausbau soll in drei Abschnitten erfolgen:

 

1.                            Bauabschnitt:

     Errichtung der Feuer- und Rettungswache 3 und anschließende Aufgabe des bisherigen 

     Standorts der Feuerwache 3 im Überseehafen

 

     2.              Bauabschnitt:

     Errichtung des Bereichs Aus- und Fortbildung (ev. zeitgleich mit 1. Bauabschnitt)

 

     3.              Bauabschnitt:

     Errichtung eines Gerätehauses für eine neu zu gründende Ortsfeuerwehr im Bereich   

     Dierkow/Toitenwinkel

 

c)  Sanierung und Erweiterung der Feuer- und Rettungswache 1 (Südstadt) am Standort

     Erich-Schlesinger-Straße in 3 Bauabschnitten:

 

     1.   Bauabschnitt:

     Schaffung der Ersatzgebäude als vorübergehende Ausweichobjekte

-              Errichtung des Ersatzgebäudes 1 mit der Integrierten Leitstelle, den Stabsräumen 

für die Stäbe der Hansestadt Rostock, dem Katastrophenschutzlager und der 

              Bekleidungskammer

-              Errichtung des Ersatzgebäudes 2 mit dem Gerätehaus für die Ortsfeuerwehr Stadt-Mitte und für die Katastrophenschutzeinheiten der Unteren Katastrophenschutz-behörde (hier: Sanitäts- und Betreuungszug des DRK)

-              Errichtung des Gebäudes 3 mit den Rettungswachen 11 (Berufsfeuerwehr) und 18 (DRK)

Mit der Inbetriebnahme der Rettungswache kann die Rettungswache in der Augustenstraße aufgegeben werden.

 

2.    Bauabschnitt:

Abschnittsweiser Freizug und Sanierung des Hauptgebäudes

 

     3.   Bauabschnitt:

Nach Abschluss der Sanierung des Hauptgebäudes Herrichtung der Ersatzgebäude 1 und 2 für die vorgesehene Nachnutzung. Nach dem Umzug der Ortsfeuerwehr Stadt-Mitte und der Katastrophenschutzeinheiten können die derzeitigen Mietobjekte aufgegeben werden.

 

d)  Stärkung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch:

     •   Unterstützung zur Mitgliedergewinnung

     •   Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser Gehlsdorf und Groß Klein

     •   Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr in Logistikstruktur der Feuerwehr Rostock

e)  Anpassung der Bemessung des Personalbedarfs des Brandschutz- und Rettungsamtes in Anlehnung an den Funktionsbedarf der Handlungsempfehlung des Gutachters, des durch ihn ermittelten Personalfaktors und der jeweilig aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben

     Der zur Bemessung erforderliche Personalfaktor ist spätestens alle drei Jahre zu über-

     prüfen und der Stellenplan entsprechend dem aktuellen Faktor zum nächsten Haushalts-

     jahr anzupassen.

     Der für den Zeitraum bis dahin erforderliche Personalbedarf ist als Anlage beigefügt. 

     Ebenso der aus dem momentanen Personalfaktor zu ermittelnde Bedarf für die neue

     Struktur nach Inbetriebnahme der neuen Feuer- und Rettungswache 3. Nachrichtlich sind

     die bis dato bekannten Bedarfe für fremdfinanzierte Stellen aufgrund übernommener

     Landesaufgaben aufgeführt.

 

f)  Gestaltung einer bedarfsgerechten Aufbau- und Ablauforganisation des Brandschutz- und

     Rettungsamtes entsprechend der Anforderungen bis zum 30.06.2017

 

g)  Erfüllung von  Spezial- und Sonderaufgaben in Ergänzung zu den Qualitätskriterien

 

h)  Anpassung des derzeitigen Fahrzeugkonzeptes in Anlehnung an die Handlungsempfeh-

     lungen bis zum 30.06.2017 und Vorstellung in einer Informationsvorlage

 

i)   Abschluss der Fahrzeugbeschaffung zur Inbetriebnahme der Feuerwache 3 spätestens

     zum 31.12.2020

 

j)  Jährlicher Bericht zum Erfüllungsgrad der Qualitätskriterien an die Bürgerschaft in Form

    einer Informationsvorlage

 

k)  Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans drei Jahre nach Inbetriebnahme der Feuer-

     und Rettungswache 3.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage