11.10.2016 - 7 Verschiedenes

Reduzieren

Wortprotokoll

 

Frau Schweinitz fragt unter Hinweis auf den Brand in einem Klinikum in Bochum, ob es für das Klinikum Südstadt ein Brandschutzkonzept und einen Brandschutzverantwortlichen gibt.

 

Die Verwaltungsdirektorin und Herr Köhler, Leiter der Abteilung für Betriebs- und Medizintechnik, erläutern das Brandschutzkonzept und Fragen des Brandschutzes am Klinikum Südstadt Rostock. Alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben des Brandschutzes werden eingehalten und regelmäßig überprüft; es finden regelmäßige Begehungen statt. Selbstverständlich gibt es auch einen Brandschutzbeauftragten. Im Zusammenhang mit dem Neubau der ITS/IMC wurde das Brandschutzkonzept grundlegend überarbeitet und modernisiert. Auch die Meldeanlage und die Organisation der Brandbekämpfung wurden grundlegend überarbeitet und angepasst. Das Vorgehen im Brandfall wird regelmäßig im Zusammenwirken mit der Feuerwehr abgestimmt.

 

Frau Schröder erklärt, ihr sei bekannt geworden, dass am Klinikum Südstadt ein neues Dienstkonzept erprobt werden soll, nach ihren Informationen sollen sogenannte Standby-Dienste eingeführt werden.

 

Die Verwaltungsdirektorin erklärt, dass Standby-Dienste auf Wunsch der Mitarbeiter mehrerer Stationen zunächst auf einer Station des Klinikums, mit Einverständnis der Mehrheit der Mitarbeiter der Station und mit Unterstützung des Personalrates, erprobt werden. Sogenannte Standby-Dienste, die es so oder ähnlich bereits in vielen Krankenhäusern gibt, sind ein faires Instrument für ein Ausfallkonzept, das eine Gleichbehandlung der Mitarbeiter gewährleistet und die Patientenversorgung auch in Fällen unvorhersehbarer Ausfälle von Mitarbeitern sicherstellt. Das Konzept, das derzeit erprobt wird, sieht vor, dass an jedem Tag ein Mitarbeiter dienstplanmäßig zum Standby-Dienst eingeteilt ist. Er hält sich an diesem Tag für zwei Stunden, von 11:00 bis 13:00 Uhr, telefonisch erreichbar und kann an diesem Tag, sollte dies erforderlich sein, zu einem Spät- oder Nachtdienst herangezogen werden. Für das zweistündige telefonische Bereithalten werden 0,5 Arbeitsstunden angerechnet; sollte ein Spät- oder Nachtdienst geleistet werden, wird dessen Arbeitszeit zusätzlich voll angerechnet. Es handelt sich nicht um eine Rufbereitschaft, bei der auf Abruf über die gesamte Dienstzeit sofort die Arbeit aufgenommen werden muss. Alle anderen Mitarbeiter, die an diesem Tag dienstfrei und keinen Standby-Dienst haben, können sich darauf verlassen, an diesem Tag nicht zum Dienst gerufen zu werden. Ohne Standby-Dienst müssten, wie bisher, mehrere Mitarbeiter angerufen und gebeten werden zu Dienst zu kommen. Das Standby-Modell ist daher in hohem Maße kollegial. Erste Ergebnisse sind aus Sicht aller Beteiligten durchweg positiv. Nach Ende der Erprobung wird gemeinsam mit dem Personalrat entschieden, ob das Konzept fortgeführt und auf weitere Stationen und Bereiche ausgedehnt wird.

 

Frau Jahnel erklärt, dass es sich ihrer Ansicht nach um ein sehr faires, kollegiales System handelt.

 

Keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen. Die Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Nichtöffentlichkeit der Sitzung gegeben ist.