27.09.2016 - 4.3 Eva-Maria Kröger und Dr. Sybille Bachmann (Vors...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die im Änderungsantrag gemachten Ergänzungen. Er stellt klar, dass das gewünschte Verhältnis der Nutzungsarten "Wohnen" und "Gewerbe" der Fläche MI 2 nicht mit 80 : 20 festgelegt werden kann. Er erläutert, dass im B-Plan "An der Jägerbäk" mehrere Mischgebiete festgesetzt sind. Das geforderte ausgewogene Nutzungsverhältnis zwischen "Wohnen" und "Gewerbe" ist in jedem dieser Gebiete nachzuweisen. Das betreffende Mischgebiet MI 2 ist so klein, dass das vom Bauherren errichtete Gebäude das gesamte Baugebiet ausmacht und deshalb das Mischungsverhältnis im Gebäude zu realisieren ist.

Herr Müller stellt klar, dass "betreutes Wohnen" im planungsrechtlichen Sinn dem "Wohnen" zuzuordnen ist und damit nicht als Gewerbe anerkannt werden kann. Eine Tagespflegeeinrichtung, wie ursprünglich vorgesehen, stellt kein "Wohnen" dar und wäre zulässig.

Er erläutert auch, dass in dem besagten Baufeld der Bauherr Unterstützung von Rostock Business erfährt, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Allerdings wird auch noch mal von Frau Schäfer betont, dass der Bauherr von Anfang an darüber in Kenntnis gesetzt wurde, welche Möglichkeiten er in diesem Mischgebiet hat. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurden dazu mehrere Gespräche mit dem Bauherrn geführt.

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Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen, den vorliegenden Antrag wie folgt zu ändern/ergänzen:

 

Nach dem letzten Satz ist dem Beschlussvorschlag hinzuzufügen:

 

Alternativ soll das Verhältnis der Nutzungsarten „Wohnen" und „Gewerbe" der Fläche MI 1 mit 80 : 20 festgelegt werden.

Hierbei wird „Betreutes Wohnen" als Gewerbe anerkannt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

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