25.08.2016 - 5.1 Verwendung der vom Land an die Hansestadt Rosto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sens gibt zu Protokoll, dass er aufgrund der Einsetzung eines Teils der Mittel zur Haushaltsverbesserung und nicht zur Reduzierung des Elternbeitrages die Beschlussvorlage ablehnen werde.

 

Herr Bockhahn, Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, führt in diesem Zusammenhang aus, dass es sich um eine Absenkung der Elternbeiträge in Form einer Nichterhöhung handele und die sonst erforderliche Steigerung der Beiträge mit dem entsprechenden Mitteleinsatz abgefangen werde.

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1.              Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 1.004.865,98 EUR wird erteilt.

2.              Die für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock einzusetzenden, zusätzlichen Mittel werden von 309.561,08 EUR auf 504.874,40 EUR erhöht und an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich zu den im Kindertagesförderungsgesetz M - V vorgesehenen Mittel ausgereicht.

3.              Die darüber hinaus verfügbaren Mittel i. H. v. 499.991,58 EUR werden zur Deckung der zusätzlichen Kosten aus der Übernahme des Elternbeitrages im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber eingesetzt.

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt