07.09.2016 - 8.2 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.),...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

- Es liegt ein Widerspruch des Oberbürgermeisters gegen den Beschluss Nr. 2016/AN/1719 aus der Sitzung der Bürgerschaft am 06.07.2016 vor, da Herrn Nadolny nicht hätte untersagt werden dürfen, bei der Beratung und Beschlussfassung zur Angelegenheit mitzuwirken. Dieses wird durch Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt. Der Beschluss ist daher nach § 24 Abs. 4 Satz 1 KV M-V unwirksam.

 

- Im Falle eines Widerspruchs muss die Gemeindevertretung nach § 33 (1) KV M-V über die Angelegenheit - Nachnutzung des ehemaligen SBZ "Zum Lebensbaum 16" in Toitenwinkel - in der nächsten Sitzung erneut beschließen.

 

 

Der Präsident weist noch einmal darauf hin, dass der Einreicher des Antrages um folgende redaktionelle Änderung des Sachverhaltes gebeten hatte:

Streichung des Satzes Die Fördermittel für den Abriss können nach unserer Kenntnis für eine Sanierung umgewidmet werden.“

 

 

Es erfolgt eine Wortmeldung von Herrn Nadolny.

 

 

- Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Ablehnung

 

- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Ablehnung

 

 

Im Zusammenhang mit einer Wortmeldung wird von Herrn Giesen das Thema - angemessene Kleidung - angesprochen.

 

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Es erfolgt die erneute Abstimmung zur Angelegenheit.

 

Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abriss des ehemaligen Stadtteil- und Begegnungs­zentrums "Zum Lebensbaum 16" (Toitenwinkel) nicht auszuführen.

Zudem sollen Verhandlungen mit dem Verein "Soziales Rostock e.V." zur vertraglichen Regelung einer Zwischennutzung und sich anschließendem Kauf aufgenommen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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