13.09.2016 - 5.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

In der Einleitung erläutert Herr Jänicke, dass sich der Ausschuss BUVO bereits mit dem Vorhaben beschäftigt hat und dass Herr Dürre auch an dieser Sitzung teilgenommen hat.

Es gab Irritationen über die Geschossigkeit der beiden Baukörper. Auch aus diesem Grund nahm Herr Jänicke an der Sitzung des Bau-und Planungsausschusses teil. Dieser tagte bereits am 30.08.2016.

Zwischenzeitlich wurde durch die WIRO aber auch durch das Bauamt ein Schreibfehler eingeräumt, so dass nun das Einvernehmen der Gemeinde für einen 3-geschossigem Baukörper beantragt wird.

Herr Dürre erläutert den Antrag an Hand von einigen Blättern. Gleichzeitig informiert er über die beiden grundsätzlichen Fragen der Bauvoranfrage an die Stadt (Höhe und Abstandsflächen)

Er erklärt, sollte es zu einem Bauantrag seitens der WIRO kommen, auch dieser im OBR vorgestellt werden soll.

 

In der Diskussion werden folgende Aspekte besprochen:

  • Die Hinweise zu den Abständen zu den Gärten wurden aufgenommen.
  • Die Irritationen der Bewohner des Reihenhauses zur Höhe wurden ausgeräumt.
  • rmminderungsmaßnahmen sind auch in Richtung Reihenhaus geplant.
  • Der Nachweis für die PKW-Stellflächen ist zu erbringen.
  • Die Anwohner sind erleichtert, dass es bei einer dreigeschossigen Variante beleibt.

 

Im Ergebnis der Diskussion stellt Herr Jänicke folgende Stellungnahme zur Abstimmung:

 

Stellungnahme zur Antrag auf Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben „Neubau von zwei Wohnwürfeln“, Kupalstraße 69 a/b

Az.: 00825-16

2016/BV/1956

Der Ortsbeirat Reutershagen nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass auf Grund der e-mail des Bauamtes, Abt. Bauordnung vom 31.08.2016 die Beschlussvorlage 2016/BV/1956 im Ergebnis der Diskussion im Bau- und Planungsausschuss der Bürgerschaft am 30.08.2016 dahingehend korrigiert wird, dass für beide Wohnwürfel nur eine dreigeschossige Bebauung planungsrechtlich zulässig ist und der im Ergebnis des Votums des Bau- und Planungsausschusses zu erteilende Bauvorbescheid entsprechend formuliert wird.

 

Dass die Beschlussvorlage erst dem Bau- und Planungsausschuss zur Entscheidung am 30.08.2016 vorgelegt wird und anschließend dem Ortsbeirat Reutershagen zur Vorberatung am 13.09.2016 sollte kein nachahmenswertes Beispiel sein.

 

Dieser Stellungnahme stimmt der OBR einstimmig zu.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage