06.07.2016 - 3.1 Detlef Krause (Vorsitzender des Vereins "Mühlen...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

Herr Krause trägt die schriftlich vorliegenden Fragestellungen teilweise vor.

 

Herr Senator Matthäus informiert, dass die Verwaltung sich an die im März 2016 bei Gesprächen am Tisch des Oberbürgermeisters gegebene Zusage hält, den Rahmen für ein Gutachten abzustimmen.
Herr Senator Matthäus selbst hat die Ministerien am 4. Juli 2016 angeschrieben und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

Weiterhin sagt Herr Senator Matthäus eine schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung zu den vorliegenden Fragen zu.
 

 

Der Oberbürgermeister informiert, dass die Zuständigkeit für diese Angelegenheit von Beginn an bei Herrn Senator Matthäus mit dem Tief- und Hafenbauamt (66) lag, jedoch aufgrund einer Strukturveränderung innerhalb der Verwaltung mit Beauftragung des Machbarkeitsgutachtens auf Herrn Senator Dr. Müller mit dem Hafen- und Seemannsamt (83) übergeht.
 

Der Oberbürgermeister weist Vorwürfe der Falschinformation zurück. Uneingeschränkt steht die Hansestadt Rostock dazu, die sanierte Schleuse inklusive der dazu gehörigen Immobilie zu über­nehmen und die Betriebskosten aus dem Haushalt der Hansestadt Rostock zu tragen.


Die Verwaltung hält an der Umsetzung des im Herbst 2015 (07.10.2015) gefassten Beschlusses (Nr. 2015/AN/1191) fest.

 

Die Verwaltung wird die Ergebnisse aus dem Machbarkeitsgutachten der Bürgerschaft übergeben, was allerdings noch nicht in der ersten Septemberwoche sein wird.

 

Vom Land sind drei Ministerien mit der Angelegenheit befasst, deshalb hat die Verwaltung eine abgestimmte Haltung erbeten.

 

 

Frau Dr. Bachmann regt die Einberufung eines Runden Tisches zur Angelegenheit an, an dem sich alle Beteiligten regelmäßig austauschen können, um gemeinsam eine Lösung zu finden.