13.07.2016 - 7.2 -Einordnung von Fahrradabstellanlagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Mi., 13.07.2016
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ortsbeirat bittet für folgende Standorte die Anordnung von Fahrradbügeln zu prüfen:
Barnstorfer Weg 2-3 (Höhe Bistro Bensel & Gretel und Liwu) – Einordnung von Fahrradbügeln auf der Straße (Halteverbotszone)
Begründung: das Halteverbot verbietet in diesem Bereich das Halten und Parken; dieses Verbot wird komplett ignoriert; durch parkende Autos ist die Sicht im Kreuzungsbereich oft stark behindert; außerdem fehlen in diesem vielseitig und öffentlich genutzten Bereich (Freigastro, Kino, Apotheke …) Abstellanlagen für Fahrräder
an der Volkshochschule / Kabutzenhof
Begründung: wurde von Nutzerinnen der VHS angeregt
vor dem Peter-Weiss-Haus in der Doberaner Straße
Begründung: an dieser Stelle fehlen Fahrradabstellanlagen
Wunsch: rechts vor dem Gebäude die 4 Poller gegen Fahrradbügel zu tauschen
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in der Wismarschen Straße / Höhe Brink beim Taxistand
Begründung: in diesem vielseitig und öffentlich genutzten Bereich (Freigastro, Spielfläche …) fehlen Abstellanlagen für Fahrräder
Doeraner Straße - vor dem Volkstheater
Begründung: vor dem Volktheater gibt es quasi keine Fahrradabstellanlagen
Doberaner Straße Ecke Fritz-Reuterstraße
Begründung: wurde von Bewohner*innen angeregt
vor der Deutschen Med, in der Arnold-Bernhard-Straße
Begründung: wurde Mietern der Deutschen Med angeregt__
Abstimmung: einstimmig