13.07.2016 - 6 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Herr Laube:

-          informiert, dass die Beschlussvorlage 2016/BV/1841 „ Leitlinien und Grundsätze zur Überarbeitung der Stellplatzsatzung der Hansestadt Rostock“ erst im Oktober 2016 in der Bürgerschaft behandelt wird, so dass diese in der OBR-Sitzung im September 2016 behandelt werden kann.

Hierzu findet am 27.07.2016 – 17 Uhr eine Informationsveranstaltung mit allen Ortsbeiräten im Bürgerschaftssaal statt.

Festlegung:

Diese Beschlussvorlage den OBR-Mitgliedern im Vorfeld der September-Sitzung verschicken – Aufnahme in die Tagesordnung für die September-OBR-Sitzung.

verantw.: Ortsamt

 

-          der Biestower Damm wurde mit einem Dünnschichtbelag überzogen, so dass der ordentliche Abschluss wieder hergestellt wurde

 

-          am 15.07.2016 in der Zeit von 10 bis 13 Uhr findet in der Volkshochschule

eine Demokratie-Konferenz statt

 

-          informiert über das Antwortschreiben der „WIRO-Rostock“ zum Problem „Baumpflanzung in der Büdnerei/Sildemower Weg“:

Auch eine äquivalente Bepflanzung, d.h. Gehölze mit Flachwurzeln mit schwächerem Wuchs auf den Grundstücken der WIRO ist nicht vorgesehen.

Die WIRO bitten dem OBR um Verständnis, dass auch zukünftig auf diesen Grundstücken keine Ersatzbepflanzung vorgesehen ist.

 

-          verliest das Antwortschreiben des Oberbürgermeisters zum „Norma-Markt Biestow“:

. Der Oberbürgermeister ist für den Erhalt der Nahversorgung in Biestow sowie für

        eine Erweiterung des Normo-Marktes

      . Zum gesamten Vorgang kann der OB mitteilen, dass keine unseriöse

        Verfahrensweise bezüglich der Benennung der Kaufkonditionen vorliegt.

      . Die vorangegangenen Preiskonditionen bedurften einer Aktualisierung, da die

        zuvor benannten nach Maßgabe der einschlägigen Vorschrift - § 56 Abs. 4 der

        Kommunalverfassung  M-V – nicht genehmigungsfähig gewesen wären.

        Eine Veräußerung von Grundeigentum durch die Stadt darf grundsätzlich nicht

        Unter dem vollen Wert erfolgen. Insofern war eine Kaufpreisanpassung zwingend

        erforderlich. Die Hintergründe hierfür wurden dem Investor zwischenzeitlich

        ausführlich schriftlich dargelegt.

      . Der OB ist der Auffassung, dass es sich bei den unterbreiteten Konditionen um

        ein äußerst faires Angebot durch die Stadt handelt, nicht zuletzt auch im Hinblick

        auf die Standortentwicklung im Zusammenhang mit dem Wohngebiet „Nobelstraße“